Zivilgesellschaftliches Bündnis warnt: EU-Richtlinie zum Schutz vor Einschüchterungsklagen in Gefahr

umweltBerlin, 16. März 2023. Ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus Medien-, Menschenrechts- und weiteren Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften zeigt sich besorgt angesichts der drohenden Verwässerung der geplanten EU-Richtlinie zum Schutz vor Einschüchterungsklagen – in den Worten der Richtlinie: “zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (‘strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung’)”. 

Für solche Klagen hat sich der Begriff “SLAPP” etabliert, „Strategic Lawsuits against Public Participation”: Eine Form des Rechtsmissbrauchs, mit dem Kritiker:innen eingeschüchtert und ihre Kritik aus der Öffentlichkeit verbannt werden soll. Betroffene von SLAPPs sind Einzelpersonen, Medien und Organisationen, die im öffentlichen Interesse auf Missstände hinweisen. Sie werden immer wieder mit langen und zähen Prozessen psychologisch zermürbt, finanziell ruiniert und so an ihrer Arbeit gehindert. 

Die Europäische Kommission hat die europaweit zunehmenden Probleme mit SLAPPs erkannt und April 2022 einen Richtlinienentwurf eingebracht, der SLAPPs eindämmen soll (Anti-SLAPP-Richtlinie). 

Doch nun droht die massive Verwässerung der geplanten Anti-SLAPP-Richtlinie. Denn im jüngsten Kompromissvorschlag des Europäischen Rates wurden entscheidende Schutzmaßnahmen für Betroffene von SLAPPs gestrichen und der Anwendungsbereich der Richtlinie massiv verkürzt. 

Der Kompromissvorschlag verwässert entscheidende Schutzmaßnahmen und beschränkt signifikant den Anwendungsbereich der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verfahrensgarantien, insbesondere durch folgende Änderungen des ursprünglichen Richtlinienentwurfs:     

  • Artikel 4 sowie der zugehörige Erwägungsgrund 22 des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission wurden aus dem Text gestrichen. Nach der dortigen Definition würden "Angelegenheiten mit grenzüberschreitenden Bezügen" auch Fälle der Öffentlichkeitsbeteiligung umfassen, die für mehr als einen Mitgliedstaat relevant sind. Mit dem Vorschlag des EU-Rates würde die Richtlinie keine sachdienlichen Anhaltspunkte für eine harmonisierte Umsetzung in dieser Hinsicht mehr enthalten.
  • "Offensichtlich unbegründet" wird im neuen Erwägungsgrund 13a so eng definiert, dass der vorgeschlagene Mechanismus der vorzeitigen Klageabweisung nutzlos würde. Die meisten missbräuchlichen Klagen werden diese viel zu hohe Schwelle nicht erreichen.
  • Außerdem wurde die Regelung zum Schadensersatz in Artikel 15 gestrichen.

Die im Kompromissvorschlag vorgeschlagenen Mechanismen bewirken keine wesentliche Verbesserung der aktuellen Rechtslage für Opfer von SLAPPS mehr. 

Dies macht die jahrelange Arbeit zahlreicher zivilgesellschaftlicher Akteure im Kampf gegen europaweit zunehmende SLAPPs weitgehend zunichte. Deshalb fordert ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus Medien-, Menschenrechts-, Umweltschutz- und anderen Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften die Bundesregierung auf, gegen den Kompromissvorschlag vorzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass die von der Europäischen Kommission angedachten Schutzmechanismen nicht nivelliert werden. 

Nur so lässt sich das auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung festgehaltene Ziel, “europaweit Maßnahmen gegen Einschränkungen der Freiheitsrechte wie z.B. durch missbräuchliche Klagen (Strategic Lawsuits against Public Participation, SLAPP) zu unterstützen” (Zeilen 4178 - 4180), ernsthaft umsetzen. 

Dies ist eine gemeinsame Pressemeldung der Organisationen Blueprint for Free Speech, FragDenStaat, Rettet den Regenwald, Reporter ohne Grenzen, Umweltinstitut München und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. 

Quelle: www.umweltinstitut.org

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Nachrichten und Doku in Köln

Neue Eventreihe im Joode Lade: RheinPop


rhein pop plakatKöln, 15. April 2024 – „RheinPop - unplugged und frisch gezapft“: So heißt die neue Veranstaltungsreihe, die von Nico Mono ins Leben gerufen wurde. Zusammen mit seinen Gästen Sid Bader, Koff und Lorain wird der Singer/Songwriter am Donnerstag, 18....


weiterlesen...

Jetzt noch anmelden! Am Montag, 22.


05 Firmenlauf Koln Anmeldeschluss Larasch GmbHDie Anmeldung für den Firmenlauf Köln am 8. Mai neigt sich dem Ende zu. Begeben Sie sich mit tausenden anderen Läuferinnen und Läufern auf die 5 km lange Laufstrecke und feiern Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen den längsten Feierabend des Jah...


weiterlesen...

27.& 28.04.2024 „NaturHeiltage &


banner messe b gladbach 2024In der heutigen Zeit bleiben die spirituelle Erfahrung und wertvolles esoterisches Wissen oft auf der Strecke – Ängste, Stress, Überforderung, Hilflosigkeit, Lieblosigkeit, Mobbing, Depressionen, Krankheit, Verlust, Verletztheit und persönliches L...


weiterlesen...

Neue Ausgabe von Aus Politik und


778254 publication product 466xNeue Ausgabe von Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) erschienen // Fokus auf die Zeit der Bonner Republik mit Bonn als Bundeshauptstadt // Printausgabe oder online unter www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/bonn-2024 

Die Bundeszentrale für politi...


weiterlesen...

Schüleraustausch und Gap Year –


Weltkugel auf in die Welt MesseFernweh: AUF IN DIE WELT-Messe am 20.04.2024 in Köln: Kostenfreie Insider-Informationen zu Schüleraustausch und Gap Year für das Auslandsjahr 2025 und 2026

Schüleraustausch USA und weltweit, High School in den USA, Internat in Kanada, Freiwilligen...


weiterlesen...

Transparenz über die


BVA LogoDas Bundesverwaltungsamt hat die erste Version der Registerlandkarte in Kooperation mit dem Statistischen Bundesamt entwickelt und unter www.registerlandkarte.de öffentlich zugänglich gemacht. Sie stellt eine wichtige Grundlage für Vorhaben im Ber...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.