Trainingsplätze im Umfeld des Geißbockheims - Nach OVG-Entscheidung prüft die Verwaltung Möglichkeiten des weiteren Vorgehens

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am heutigen Freitag, 14. August 2026, die Normenkontrollanträge zweier anerkannter Umweltvereinigungen, die sich gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln für die Erweiterung des "Rheinenergie Sportpark" in Köln-Sülz richten, nach erneuter mündlicher Verhandlung abgelehnt.
Die Verwaltung nimmt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis und wird, sobald die schriftliche Begründung vorliegt, die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens prüfen.
Oberbürgermeister Torsten Burmester:
Unabhängig von diesem Verfahrensausgang hat sich die Verwaltung bereits auf den Weg gemacht, die Situation der Trainingsplätze im Umfeld des Geißbockheimes nachhaltig zu...



