Planungen zur Erweiterung der DEVK-Zentrale schreiten voran

stadt Koeln LogoStadtentwicklungsausschuss beschließt Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren

Die Erweiterung des Hauptsitzes der DEVK-Versicherungsgesellschaft ist sowohl für die DEVK als auch für die Stadt Köln ein besonderes Projekt. Die exponierte Lage des Gebäudes am Rhein, dem Zoo und der Flora in Verbindung mit dem Inneren Grüngürtel macht es zu einer aktuell herausragenden Planungsaufgabe der Stadtentwicklung.  

Am Donnerstag, 29. September 2022, beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK- Zentrale, die dazu dienen, die Zielvorgaben für ein sich anschließendes Bebauungsplanverfahren zu präzisieren.  

Um den dringenden Bedarf an Büroflächen seitens der DEVK zu decken, soll die Bestandsimmobilie saniert werden und zusätzlich nebenan, auf der städtischen Fläche des Zoo-Parkhauses, ein Hochhaus entstehen. Um dies zu ermöglichen, muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dem vorgeschaltet werden laut Beschluss nun ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren. Darin geht es zunächst um die städtebauliche und funktionale Einbindung des Gebäudes in das Stadtgefüge sowie die Höhe des Gebäudes, die jedoch 145 Meter nicht überschreiten darf. Außerdem geht es im zweiten Teil um die Architekturgestaltung. Zudem sollen mit einem freiraumplanerischen Ideenteil Vorschläge zur Einbettung des Projektes in das Umfeld zwischen Flora, Zoo und Rheinufer entwickelt werden.  

Gesucht wird der Entwurf, der für die DEVK die beste Lösung der Betriebsabläufe und Büroflächen darstellt, gleichzeitig aber die beste städtebauliche Integration des neuen Hochhauses in die Stadt Köln sicherstellt – auch im Hinblick auf den Weltkulturerbestatus des Kölner Doms. Mindestens acht Planungsteams sollen laut Beschluss dabei antreten, wobei jedes Team zwei Entwürfe mit unterschiedlichen Höhen vorlegen soll.  

Anfang 2023 soll dann ein Folgebeschluss mit den bis dahin weiter konkretisierten Planungsvorgaben die erste Stufe des Qualifizierungsverfahrens eröffnen. Das dabei prämierte und zur Realisierung vorgesehene Planungskonzept soll als Grundlage für die weiteren Verfahrensschritte dienen.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jutta Doppke-Metz

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