Polen: Schutzsuchende an polnisch-belarussischer Grenze haben Recht auf Asylverfahren

amnesty logoBERLIN, 29.10.2021 – Aus Anlass der anhaltenden Diskussion über die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze und den Umgang mit dort ankommenden Schutzsuchenden sagt Franziska Vilmar, Expertin für Asylrecht und Migrationspolitik bei Amnesty International in Deutschland:
 
„Die Menschen, die im Grenzgebiet seit Wochen unter katastrophalen Bedingungen ausharren, müssen in der Debatte endlich in den Vordergrund gerückt werden. Amnesty International hat völkerrechtswidrige Pushbacks durch polnische Grenzbeamt_innen nach Belarus dokumentiert. Dies ist nicht hinzunehmen und zu verurteilen. Vielmehr haben die Schutzsuchenden das Recht auf ein Asylverfahren – ganz unabhängig davon, wie sie in die Europäische Union gekommen sind. Der Schutz der europäischen Außengrenze darf nicht dazu führen, dass diese für Flüchtlinge verschlossen wird. Deshalb sind auch Zäune und Mauern oder die Forderung der Schließung der deutsch-polnischen Grenze keine Lösung.“
 
Hintergrund

 
Seit einigen Monaten verzeichnet die Bundespolizei eine steigende Zahl geflüchteter Menschen aus Irak, Syrien und anderen Staaten, die über Belarus und Polen in Deutschland Schutz suchen. Zeitgleich verschärft sich eine Debatte über stärkere Kontrollen an der deutsch-polnischen Grenze sowie Forderungen nach befestigten Mauern und Zäunen an den EU-Außengrenzen.
 
Am 18. Oktober sprach sich die Gewerkschaft der Bundespolizei für temporäre Kontrollen an der Grenze zu Polen aus. Am vergangenen Sonntag, den 24. Oktober, griff die Polizei an der Grenze zu Polen in Brandenburg bewaffnete Anhänger der rechtsextremen Splitterpartei „III. Weg“ auf, und verwies sie des Platzes. Sie wollten gegen Migrant_innen vorgehen. Ebenfalls am vergangenen Sonntag sprach sich Innenminister Horst Seehofer (CSU) für einen verstärkten Grenzschutz durch die Bundespolizei aus. Am Dienstag, den 26. Oktober, forderte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) in Bezug auf die EU-Außengrenze „Zäune“ und „Mauern“.

Quelle: www.amnesty.de

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