Weitergabe von Meldedaten: Bürgerinnen und Bürger können widersprechen - Widersprüche und Einwilligungen müssen schriftlich angezeigt werden!

stadtkoeln logoBürgerinnen und Bürger, die nicht möchten, dass das Meldeamt der Stadt Köln ihre Daten nach dem Meldegesetz weitergibt, haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Darauf macht jetzt die Stadt Köln im aktuellen Amtsblatt aufmerksam. In manchen Fällen dürfen Daten nur mit einer Einwilligung weitergegeben werden.

In folgenden Fällen haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen:

- gegen die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften denen Familienangehörige (Ehepartnerin, Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern) angehören, wenn die Bürgerin beziehungsweise der Bürger selbst einer anderen oder keiner Religionsgesellschaft zugehörig ist. Dies gilt nicht, soweit die Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts (Kirchensteuer) der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 32 Absatz 2 MG NRW).

- gegen die Übermittlung von nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familiennamen, falls vorhanden: Doktorgrad, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen (§ 35 Absatz 1 MG NRW).gegen die Übermittlung von nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familiennamen, falls vorhanden Doktorgrad, Anschrift) an Antragstellerinnen und Antragsteller sowie Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden (§ 35 Absatz 2 MG NRW).

- gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung, wenn die oder der Betroffene noch keine 18 Jahre alt ist und kein Informationsmaterial über die Tätigkeit in den Streitkräften zum freiwilligen Wehrdienst erhalten möchte (§ 18 Absatz 7 MRRG).

- Einfache Melderegisterauskünfte über Vor- und Familienname, eventuelle akademische Grade und Anschriften dürfen im Wege des automatisieren Abrufs über das Internet erteilt werden, sofern der oder der Betroffene nicht widersprochen hat (§ 34 Absatz 1b Satz 5 MG NRW), ein derartiger Zugang eröffnet wurde und diese Zugangsmöglichkeit besteht.

In den folgenden Fällen ist eine Daten-Weitergabe nur nach Einwilligung möglich:

- Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen an parlamentarische oder kommunale Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk dürfen nur erteilt werden, wenn der Meldebehörde eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Mitgeteilt werden in diesen Fällen neben Vor- und Familienname eventuelle Doktorgrade und Anschriften sowie der Tag des Jubiläums (§ 35 Absatz 3 MG NRW).

- Adressbuchverlagen darf zum Zweck der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern Auskunft über Vor- und Familienname, eventuelle akademische Grade und Anschriften sämtlicher Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erteilt werden, wenn die oder der Betroffene ihre oder seine Einwilligung erteilt hat (§ 35 Absatz 4 MG NRW).

Widersprüche und Einwilligungen müssen der Meldebehörde schriftlich angezeigt oder zur Niederschrift erklärt werden. Bei unter 16-Jährigen muss eine Sorgerechtsperson unterschreiben.

Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kundenzentren in den Bezirksrathäusern und im Kundenzentrum Innenstadt unter Telefon 0221 / 221-0.

Entsprechende Formulare sind in allen Kundenzentren erhältlich oder können auf der Internetseite der Stadt Köln heruntergeladen werden.

Quell: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Nachrichten und Doku

Rund 20.000 Raver feiern MAYDAY "united“


MAYDAY 2024 001 A9 1516 web35 Top-DJs auf vier Bühnen präsentierten 12 Stunden lang
Techno, Hardtechno, Hardcore, Hardstyle und Uptempo in
den Dortmunder Westfalenhallen

In der Nacht zum 1. Mai feierten rund 20.000 Fans der elektronischen Musikszene
gemeinsam und friedlich den...


weiterlesen...

"It's all about the money?!" –


bPb LogoOnline-Veranstaltungsreihe zu Grundlagen und Praxis außerschulischer sozioökonomischer Bildung // Sieben verschiedene Workshops und Diskussionsveranstaltungen ab 28. Mai 2024 // Informationen und Anmeldung unter: www.bpb.de/547414

Die Bundeszentr...


weiterlesen...

03.05.- 30.06.24 Gruppenausstellung


Gruppenausstellung1Köln-Ehrenfeld. Unter dem Titel „Die Rückkehr der Lebendigkeit“ präsentieren die Künstler Claudia Cewille, Maryom und Christian Verspay mit NoëLLe, und Petra Mazet sowie Regina Nußbaum vom 3. Mai bis 30. Juni 2024 ihre Installation im Bürgerzentru...


weiterlesen...

„Studieren probieren“: Schnuppertage an


Schnuppertage Alanus Hochschule c Nola Bunke„Studieren probieren“: Unter diesem Motto lädt die Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft vom 21. bis 24. Mai 2024 Studieninteressierte nach Alfter bei Bonn ein. Im Rahmen der Schnuppertage können sie in Seminare, Vorlesungen, Workshops und ...


weiterlesen...

DEEP PURPLE veröffentlichen ersten Song


portable door deep purple„PORTABLE DOOR“ ERSCHEINT HEUTE
HIER DAS NEUE ALBUM VORBESTELLEN

Hamburg, 30. April 2024 – Nach der Ankündigung ihres neuen Studioalbums „=1“ veröffentlicht Deep Purple heute die erste Single „Portable Door“. Der neue Song ist ab sofort zum Streame...


weiterlesen...

UEFA EURO 2024: Stadt Köln schafft


stadt Koeln LogoBei besonders großem Fanandrang wird ein Bereich am Konrad-Adenauer-Ufer genutzt

Im Sommer erwartet die Stadt Köln zur UEFA EURO 2024 hunderttausende Fußballfans aus Europa in Köln. Unter anderem werden internationale Gäste aus der Schweiz, Ungarn...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop