Atomwaffengegner will Friedensgebot und Völkerrecht vom Landgericht Koblenz klären lassen

antimilitaristischer Protest am Fliegerhorst Buchel 8.5.2023Weimar / Koblenz, 12.5.2024. Am 8. Mai 2023 protestierte eine Gruppe von sieben Aktivisten gewaltfrei gegen die zwanzig US-amerikanischen Atombomben, die auf dem Bundeswehr-Flugplatz Büchel / Eifel lagern. Die Gruppe spazierte durch das offene Baustellentor des Flugplatzes, machte ein Sit-in auf der Straße dahinter und entrollte Transparente für nukleare Abrüstung. Zwei von ihnen, darunter Johannes Wollbold aus Weimar, gelang es, bis auf die Baustelle zur Erweiterung der Start- und Landebahn für die geplanten neuen F-35-Kampfbomber zu gelangen und interessierten Bauarbeitern Flugblätter zu überreichen.

Nachdem der 65jährige Theologe, Mathematiker und Deutschlehrer wegen seiner Aktion zivilen Ungehorsams im Januar vom Amtsgericht Cochem zu 60 Tagessätzen verurteilt wurde, steht nun die Berufungsverhandlung an: Interessierte sind am Donnerstag, 16. Mai um 15 Uhr herzlich eingeladen ins Landgericht Koblenz, Raum 123. Ab 14 Uhr wird es eine Mahnwache vor dem Gericht geben. 

Da die Fakten unbestritten sind und aus Sicht des Gerichts eine milde Form von Hausfriedensbruch ohne Sachbeschädigung darstellen, erwartet der Pazifist, der zum zweiten Mal ohne Erlaubnis auf dem Militärgelände gegen die Atombomben protestierte, eine Reduzierung der Geldstrafe, wenn die Standard-Rechtsprechung beibehalten wird. Sein Ziel ist es aber, „endlich einmal klären zu lassen, ob wegen des Bruchs mehrerer Verfassungsgebote ein rechtfertigender Notstand nach §34 Strafgesetzbuch (StGB) zu begründen ist“. Dazu könne das Landgericht vor einem Urteil ein Vorlageverfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anstrengen, erklärt Wollbold.

„Spätestens die in der Geschichte der BRD noch nie dagewesenen massiven Waffenlieferungen in den Ukraine-Krieg und die ungebremste Unterstützung des israelischen Vergeltungskriegs im dicht besiedelten Gazastreifen müssten Fragen aufwerfen, was das Friedensgebot unserer Verfassung überhaupt noch zum Inhalt hat“, empört sich der 65-Jährige. Soweit Entscheidungen des BVerfG dieses überhaupt betreffen, bleibt es „seltsam blass und abstrakt“, findet er. „Die Präambel, Art. 1 (2) und Art. 26 (1) des Grundgesetzes müssten konkretisiert werden, sodass klare Richtlinien und Schranken für die Drohung mit oder den Einsatz von militärischer Gewalt entstehen“, schlägt er vor. Zumal wenn es um Massenvernichtungswaffen gehe, die mehr Zivilisten als Soldaten träfen. Als Verteidigung, an die die Bundeswehr nach Art. 87a des Grundgesetzes (GG) gebunden sei, könnten diese keinesfalls gelten. 

Schließlich wird der Angeklagte einen Bruch des Völkerrechts anklagen, das nach Art. 25 GG vorrangiger „Bestandteil des Bundesrechts“ ist: Mit der Ratifizierung des Atomwaffensperrvertrags 1975 hat sich Deutschland verpflichtet, Kernwaffen „weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben“ und „die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen“. Jedoch stellt die Bundesrepublik die gesamte Infrastruktur zur Verfügung, und im Kriegsfall fliegen Bundeswehrpiloten die Atombomben zum Ziel, „drücken also den Knopf“. 

Dass das BVerfG sich mit diesen Widersprüchen bisher noch nicht einmal befassen will, ist Johannes Wollbold unbegreiflich. Falls das Landgericht keine Klarstellung beantragt, wird er die Revision bzw. Berufung bis zum Verfassungsgericht, notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg tragen.

Kontakt: Johannes Wollbold, jwollbold@gmx.de, Tel.: 0151 75027904

Interessierte sind am Donnerstag, 16. Mai um 15 Uhr herzlich eingeladen ins Landgericht Koblenz, Raum 123. Ab 14 Uhr wird es eine Mahnwache vor dem Gericht geben. 

Quelle:  DFG-VK Gruppe Köln
Foto: "7 Aktivisten und eine Unterstützerin vor der Aktion zivilen Ungehorsams am 8. Mai 2023. Vierter von links: Johannes Wollbold“ (Foto: Ernst-Ludwig Iskenius)

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Soziales und Leben in Köln

25 Jahre RheinEnergieStiftung


rhein energie stiftungDie RheinEnergieStiftung Jugend/Beruf, Wissenschaft feiert Geburtstag. Seit 25 Jahren leistet sie Anschub und Unterstützung von wissenschaftlichen Projekten und setzt sich gleichzeitig für die Förderung von Angeboten für Kölner Jugendliche im Bere...


weiterlesen...

08.06.2024 Queer up Comedy: Tickets für


quer up comedyKöln, 27. Mai 2024 - Im Rahmen des Pride Month wird die Kölner Gloria-Bühne zum Dreh- und Angelpunkt für queere Comedians aus ganz Deutschland. Am 8. Juni findet die Queer up! Comedy Show statt.

Moderator und Stand-up Comedian Markus Barth verspri...


weiterlesen...

Call for Submissions: Themenvorschläge


Gamescom 2024Von der Kreativität und dem Know-how der Games-Branche profitieren Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Kultur auf vielfältigste Art und Weise. Damit sind Games ein Innovationstreiber und leisten einen großen Beitrag für unser demok...


weiterlesen...

"Kölle putzmunter"


2232132218927956highResputzmunter20131Wandern und Müllsammeln mit dem Kölner Eifelverein und dem Niehler Bürgerverein

Am Dienstag, 28. Mai 2024, um 14.30 Uhr wandern der Kölner Eifelverein e. V. und der Niehler Bürgerverein e.V. für den guten Zweck. In der Hochsaison der ganzjährigen ...


weiterlesen...

Schüleraustausch Kanada: AUF IN DIE


kanada weltStiftung Mensch und Zukunft vergibt AUF IN DIE WELT-Stipendium für ein Schuljahr an einer High School in Kanada an Schülerin aus Rheda-Wiedenbrück

Stipendium für Schülerin aus Nordrhein-Westfalen

Ob USA, Kanada oder Neuseeland – ein Auslandsjahr i...


weiterlesen...

Online-Infoabend Sprachen am 13.6.2024


dolmetscher schuleIm Online-Infoabend Sprachen informiert die Übersetzer- und Dolmetscherschule am Donnerstag, 13. Juni 2024 um 17.30 Uhr über ihre digitalen Aus- und Weiterbildungen.

Bei allen Online-Seminaren gibt es Live-Unterricht von qualifizierten Fachdozen...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.