Breitbandverband ANGA erwirkt Grundsatzurteil zu den Weitersenderechten für Fernsehen und Hörfunk

  • angaGesamtvertragsverfahren gegen eine Verwertungsgesellschaft
  • Erfolgreiche Klage des Verbandes beim Oberlandesgericht München
  • Fundamentale Bedeutung für die Lizenzsierung von Kabel-TV, IPTV und OTT-TV
  • Chance auf branchenweiten Rechtsfrieden und innovative Medienangebote
Köln, 13. März 2023 - In einem mehrjährigen Rechtsstreit über die Lizensierung der Weitersenderechte für Fernseh- und Hörfunkprogramme hat der Breitbandverband ANGA ein fundamental wichtiges Urteil gegen eine deutsche Verwertungsgesellschaft erwirkt.

Auf eine Klage des Verbandes hat das Oberlandesgericht München einen neuen Gesamtvertrag festgesetzt. Der Gesamtvertrag regelt, zu welchen Konditionen die Mitgliedsunternehmen des Verbandes die Rechte für die leitungsgebundene Weitersendung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen erwerben können. Umfasst wird sowohl klassisches Kabelfernsehen als auch die Verbreitung im IP-Standard, z.B. über Glasfasernetze. Eingeräumt werden dafür Urheber- und Leistungsschutzrechte privatwirtschaftlicher Fernseh- und Hörfunkunternehmen.

Das Gericht hat in seinem 105-seitigen Urteil zahlreiche Mehrforderungen der Verwertungsgesellschaft gegenüber dem bis 2016 bestehenden Gesamtvertrag zurückgewiesen. Das betrifft u.a. die Höhe des Vergütungssatzes, die Bedeutung von Daten z.B. im Rahmen von IPTV und die Einführung von sogenannten Mindestbemessungsgrundlagen.

Nach dem Urteil bleiben die Vergütungssätze auf dem Niveau des Tarifs von 2012. Besonders bedeutsam: Für Endkundenumsätze gelten weiterhin keine festen Mindestbemessungsgrundlagen, es bleibt grundsätzlich bei einer prozentualen und damit für beide Seiten fairen Vergütung. Die Bemessungsgrundlage besteht aus den tatsächlich erzielten Erlösen. Nach den Feststellungen des Gerichts gilt insoweit „ein strenger Wirklichkeitsmaßstab ohne pauschalierende Vergütungsbestandteile“. Daraus lässt sich die zentrale Erkenntnis ableiten, dass auch für die digitale Medienverbreitung weiterhin der Grundsatz gilt, dass Rechtenutzer nur für solche Umsätze Vergütungen an die Rechteinhaber zahlen müssen, die sie tatsächlich erwirtschaften, nicht aber für rein fiktive Einnahmen, die sich die Rechteinhaber vorstellen können.

Das Urteil ist von besonderer Bedeutung, denn es handelt sich um die erste Entscheidung des in Deutschland für urheberrechtliche Gesamtverträge zentral zuständigen Oberlandesgerichts über die Vergütungsparameter für  Weitersenderechte.

ANGA-Geschäftsführer Dr. Peter Charissé: „Wir sind mit dem Urteil des Oberlandesgerichts sehr zufrieden. Die umfangreichen Feststellungen werden für alle weiteren Lizenzverhandlungen über Kabelfernsehen, IPTV und auch TV-Angebote im offenen Internet (OTT-TV) von großer Bedeutung sein. Die ausführlich begründete Entscheidung bietet zugleich die Chance auf branchenweiten Rechtsfrieden, damit Fernsehveranstalter und Plattformbetreiber gemeinsam innovative Medienangebote entwickeln können, um zum Vorteil aller Beteiligten im Wettbewerb mit internationalen Streaming-Angeboten bestehen zu können.“

Der festgesetzte Gesamtvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 2018 bis Ende 2028. Der Klage war eine Kündigung des bis 2016 bestandenen Gesamtvertrags durch die Verwertungsgesellschaft und ein Schiedsverfahren bei der amtlichen Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) vorausgegangen. Gegen deren Einigungsvorschlag hatte die beklagte Verwertungsgesellschaft Widerspruch eingelegt.

Gegen das Urteil ist die Revision zulässig. Der Bundesgerichtshof nimmt jedoch nur eine eingeschränkte Überprüfung vor, denn die Festsetzung eines Gesamtvertrags ist eine rechtsgestaltende Entscheidung gemäß § 130 VGG, für die dem Oberlandesgericht ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt wird.

Quelle: www.anga.de

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Soziales und Leben in Köln

Motivierte Läufer:innen sorgen für


Firmenlauf Koln Kreativ Christian SchulzeMit strahlenden Gesichtern und voller Energie machten sich 3.440 Läufer:innen bereit und verwandelten bei der fünfzehnten Auflage des Firmenlauf Köln den Fühlinger See in ein farbenfrohes Sportgelände. Gut gelaunt begaben sie sich auf die 5 km-Lau...


weiterlesen...

Die c/o pop 2024 war mit popkultureller


c chiara BaluchAusverkauftes unplugged Konzert von MAJAN zum Auftakt des c/o pop Festivals +++ Über 1.400 Teilnehmende bei der c/o pop Convention +++ Zahlreiche Überraschungen über die fünf Tage hinweg, u.a. kostenlose Konzerte von Crazy Frog & Leoniden und 24x7...


weiterlesen...

Wahl-O-Mat zur Europawahl geht online


wahl o matInteraktives Informationsangebot der Bundeszentrale für politische Bildung seit 7. Mai 2024 online // Im Netz unter www.wahl-o-mat.de sowie als

"Schon den Wahl-O-Mat gespielt", unter diesem Motto geht heute das beliebte Online-Angebot der Bundesze...


weiterlesen...

CircusDanceFestival beste „Junge


koelner kulturpreisStück „Mein Vater war König David“ Kulturereignis des Jahres 2023

Köln, 14. Mai 2024. Das Stück „Mein Vater war König David“, eine Koproduktion vom ANALOG Theater, ORANGERIE Theater im Volksgarten, dem NS-Dokumentationszentrum Köln und der studi...


weiterlesen...

Talk & Sing mit Martin Schlüter und


240513 Talk und Sing v.l. Jean Odenthal   Christian Knock   Frank Engel v. RheinRoxy   Martin Schlüter Foto M.Schlüter honorarfreiKöln, 13 Mai 2024 - Das neue Format „Talk & Sing“ wurde von Christian Kock und Martin Schlüter im letzten Sommer ins Leben gerufen. Das Konzept orientiert sich am Stil von „Ina Müller“ und kombiniert Talkshow-Elemente mit Live-Musik sowie klassisc...


weiterlesen...

phil.COLOGNE 2024 bietet erstmals


2024philCOLOGNE PKHieronymus Ronneper smallVon Kant über Krisen bis Zuversicht – Ticket-Vorverkauf gestartet
Die zwölfte phil.COLOGNE begegnet vom 11. bis 18. Juni 2024 der eskalativen Weltlage mit einem erneut erweiterten Programm. Erstmals umfasst das Festival vierzig Einzelveranstaltunge...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop