Wohnungsaufsicht geht erfolgreich gegen Zweckentfremdung vor - Dr. Harald Rau: "Der Fokus liegt auf der Wiederzuführung von Wohnraum"

stadt Koeln LogoAm 1. Juli 2019 ist in Köln eine neue Wohnraumschutzsatzung in Kraft getreten. Die Wohnungsaufsicht wurde personell verstärkt, damit sie noch umfassender und effektiver kontrollieren und Verstöße ahnden kann. Ein jetzt in die Öffentlichkeit getragener Bericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes spiegelt dagegen die Bearbeitungssituation der kommunalen Wohnungsaufsicht der Jahre 2016 bis Mitte 2018 wider. Veröffentlicht wurden in diesem Zusammenhang Aussagen, die veraltet sind und die aktuellen Verfahren nicht zutreffend beschreiben.

Insgesamt werden von der Wohnungsaufsicht derzeit 615 offene Verfahren wegen Zweckentfremdung von Wohnraum zu 1.297 Wohneinheiten geführt. Ein Verstoß-Verfahren bezieht sich auf ein Objekt (z.B. ein Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten). Innerhalb dieses Objektes kann es mehrere Wohneinheiten geben, bei denen der Verdacht auf eine Zweckentfremdung besteht.

Seit dem 1. Januar 2019 wurden 84 Bußgeldverfahren eingeleitet. In diesen Fällen sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, da zum Beispiel noch Stellungnahmen der Verfügungsberechtigten ausstehen. Festgesetzt wurden seit dem 1. Januar 2019 26 Bußgelder in Höhe von insgesamt 370.000 Euro. Das höchste bisher von der Wohnungsaufsicht gegen einen Wohnungseigentümer verhängte Bußgeld belief sich auf 200.000 Euro, die sich aus jeweils 25.000 Euro für acht Wohnungen zusammensetzten. Diese Wohnungen waren in Ferienwohnungen umgewandelt worden.

Ein heute in Teilen veröffentlichter Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zu Bearbeitungsversäumnissen im Bereich der Prüfung der Zweckentfremdung von Wohnraum bezieht sich auf den Zeitraum von Januar 2016 bis Juni 2018. Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit, Umwelt und Wohnen, räumt ein:

Es ist zutreffend, dass im Prüfzeitraum Bearbeitungsmängel bei der Aufgabenwahrnehmung der Wohnungsaufsicht festgestellt worden sind. Die Ursachen hierfür lagen überwiegend, wie auch im Prüfbericht beschrieben, in der starken personellen Unterbesetzung begründet.

Er erläutert:

Auf Basis der Feststellungen aus dem Prüfbericht sowie eines Ratsbeschlusses erfolgte in der Folgezeit eine personelle Aufstockung des Bereichs. Die vakante Leitungsstelle wurde neubesetzt. Darüber hinaus wurde eine softwaregestützte Sachbearbeitung implementiert, so dass individuelle Bearbeitungsstände, Leistungsdaten und Kennzahlen regelmäßig abgerufen werden können. Weiterhin wurde die Sachbearbeitung qualitativ durch Hinzuziehung einer juristischen Fachkraft gesteigert. Erst durch Umsetzung dieser Maßnahmen waren die Voraussetzungen zum wirksamen Vollzug der Wohnraumschutzsatzung gegeben. In der Folgezeit konnten daher eine kontinuierliche Zunahme der Arbeitsvorgänge und deren Erledigung festgestellt werden.

Rau betont:

Der Fokus der Wohnungsaufsicht liegt vorrangig auf der Wiederzuführung zweckentfremdeter Wohneinheiten.

Dr. Harald Rau stellt fest, dass die Beanstandungen aus dem Prüfbericht aufgrund der zwischenzeitlich vorgenommen Veränderungen nahezu abgestellt seien.

Der Bericht und darauf basierende Veröffentlichungen in den Medien beschreiben also eine längst überholte Bearbeitungssituation im Bereich der Zweckentfremdung.

Köln pflegt einen intensiven Austausch mit anderen Städten. Hamburg und Berlin konnten sich aber in ihren Landesverfassungen eigenständig wirksame gesetzliche Rahmenbedingungen zur Vermeidung der Zweckentfremdung von Wohnraum schaffen, über die Köln nicht verfügt. Der in Köln zur Verfügung stehende rechtliche Handlungsrahmen ergibt sich aus dem Wohnungsaufsichtsgesetz in Verbindung mit der örtlichen Wohnraumschutzsatzung.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Simone Winkelhog / https://www.stadt-koeln.de

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