Neues Denkmalschutzgesetz - Stadt schlägt Verzicht auf Vorkaufsrecht vor

stadt Koeln LogoDie Stadtverwaltung schlägt den politischen Gremien vor, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem neuen nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz bis auf Weiteres zu verzichten. Nach Inkrafttreten zum 1. Juni 2022 hatte der Rat im August über einen befristeten Verzicht bis zum 31. Dezember 2022 entschieden. Dies stellte zunächst sicher, dass erhebliche zeitliche Verzögerungen und damit eventuell verbundene finanzielle Nachteile für Akteur*innen auf dem Kölner Immobilienmarkt vermieden wurden.  

Die Stadtverwaltung konnte in der Zwischenzeit die Vorteile der Ausübung eines Vorkaufsrechts im Verhältnis zu den anderen vorhandenen Instrumentarien im Denkmalschutz bewerten. Nach entsprechender Einschätzung sind die gesetzlichen Instrumente ausreichend, um den Denkmalschutz für die Objekte in der Stadt Köln sicherzustellen. Darüber hinaus hat das neue Denkmalschutzgesetz ausreichend Instrumentarien geregelt und weiterentwickelt, um die Denkmalbehörden in ihrer Funktion als Ordnungsbehörden zu stärken.

Unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen ist es derzeit nicht zielführend und organisatorisch nicht möglich, das bestehende Vorkaufsrecht durch die Stadt Köln auszuüben. Um auf eine – auch kurzfristig – eintretende Änderung der Sach- und Rechtslage reagieren zu können, wird der Verzicht auf die Ausübung ausdrücklich unter den Vorbehalt des Widerrufs gestellt.  

Eine Vorgabe im neuen Denkmalschutzgesetz ist, dass den Gemeinden beim Kauf von Grundstücken, auf oder in denen sich eingetragene Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler befinden, ein Vorkaufsrecht zusteht. Neben den im Denkmalverzeichnis der Stadt Köln erfassten Baudenkmälern betrifft dies eine große Zahl von Bodendenkmälern.  

Letztere sind in keinem öffentlich zugänglichen Verzeichnis erfasst, um sie etwa vor Raubgräber*innen oder anderen Folgen zu schützen. Daher ist für Käufer*innen, Verkäufer*innen oder Notar*innen nicht erkennbar, ob ein Bodendenkmal vorliegt und damit ein Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht. In der Folge werden die Gemeinden bei allen einschlägigen Verkäufen um Erklärung über das Bestehen und die Ausübung eines denkmalrechtlichen Vorkaufsrechts durch die Notariate gebeten.

Diese Erklärung ist im Rahmen der Abwicklung dieser notariellen Kaufverträge von erheblicher Bedeutung, da von ihrem Eingang in der Regel die Fälligkeit des Kaufpreises abhängig gemacht wird.

Ohne diese Erklärung wird der Kaufvertrag notariell nicht weiter vollzogen. In der Praxis führt eine verzögerte Vorlage dieser Erklärung für die Verkäufer*innen dazu, dass diese ihren Kaufpreis erst später erhalten und in Folge beispielsweise eine neue Immobilie nicht erwerben oder sonstige Vorhaben nicht wie geplant umsetzen können. Für Käufer*innen kann eine Verzögerung beispielsweise dazu führen, dass abgeschlossene Finanzierungen nicht oder erst verspätet zustande kommen und gegebenenfalls Bereitstellungszinsen gezahlt werden müssen.  

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die Gemeinden auf die Ausübung des Vorkaufsrechts ganz oder teilweise, zum Beispiel für bestimmte Gebiete, verzichten können.

Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 31 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) zur Vermeidung unbilliger Härten ab 01.01.2023

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Nicole Trum

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Nachrichten und Doku in Köln

Mit Meisterwerken von Manet, Monet &


240514 Sonderbierdeckel WRM quer Foto P.Brohl honorarfreiKöln, 14. Mai 2024 – Im Wallraf-Richartz-Museum bietet eine Sonderausstellung einen faszinierenden Einblick in die Kunstgeschichte des 19. Jahrhunderts.

„1863 - Paris - 1874: Revolution in der Kunst“, so der Name der Sonderschau, die den spannende...


weiterlesen...

Kölner Stadtordnung - Verwaltung


stadt Koeln LogoUm ein friedliches und rücksichtsvolles Zusammenleben auf dem engen Raum in der Stadt weiterhin zu ermöglichen und die Bedürfnisse möglichst aller Menschen in Köln zu berücksichtigen, schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln eine Anpassung de...


weiterlesen...

1LIVE etabliert erfolgreich neues


1LIVE AB24 Captain Danger Timo Grau  klAm 10. und 11. Mai stand Bochum für ein Wochenende Kopf. 1LIVE hisste seine Segel im Bermuda3eck und brachte bestes Musikprogramm in die coolsten Venues der Stadt. Bei schönstem Frühlingswetter feierten tausende Hörer:innen in Bochum Stars wie&nbs...


weiterlesen...

20.06.2024 Suchtpotenzial mit "Bällebad


suchtpotenzial1

10 Jahre Suchtpotenzial, das sind 10 Jahre "Titten, Tasten, Temperamente"!

Auf Tour mit der Deutschen Bahn, digitale Shitstorms und dazu noch Spliss, diese beiden Frauen haben wirklich einiges durchgemacht. 

Dennoch rocken die Musik-Comedy-Queens...


weiterlesen...

Jane's Walk am 05. Mai 2024


janes walk kölnGemeinsam die Nachbarschaft entdecken und Stadtleben erleben!

Am 5. Mai um 13:00 Uhr laden RADKOMM e.V. und FUSS e.V. Köln zu einem Jane's Walk nach Ehrenfeld ein. Unter dem Motto „Co-Walking in Ehrenfeld" haben Interessierte die Möglichkeit, geme...


weiterlesen...

"It's all about the money?!" –


bPb LogoOnline-Veranstaltungsreihe zu Grundlagen und Praxis außerschulischer sozioökonomischer Bildung // Sieben verschiedene Workshops und Diskussionsveranstaltungen ab 28. Mai 2024 // Informationen und Anmeldung unter: www.bpb.de/547414

Die Bundeszentr...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop