Köln wird erste NRW-Kommune mit Festbetragsfinanzierung für Kultur

stadt Koeln LogoWichtiger Mosaikstein zur Verbesserung der Situation der freien Kulturszene

Der Ausschuss Kunst und Kultur hat in seiner Sitzung am 25. August 2015 bei der Förderung von Projekten der Freien Szene die Einführung einer sogenannten Festbetragsfinanzierung als Regelfinanzierungsart für die überwiegende Anzahl der Projektzuschüsse beschlossen. Bisher wurden Zuschüsse des Kulturamtes der Stadt Köln zur Realisierung von Kunst- und Kulturprojekten in der Regel in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung ausgezahlt. Ab 2016 wird in Köln die Festbetragsförderung zur Regel. Es werden jedoch keine zusätzlichen Fördermittel ausgeschrieben.

Bei der Festbetragsfinanzierung erfolgt die Förderung in Form eines festgelegten Förderbetrags. Dieser Betrag verbleibt auch bei Einsparungen und höheren Einnahmen in voller Höhe beim Empfänger, es sei denn, seine Gesamtausgaben liegen unter dem Zuwendungsbetrag. Die Bewilligung einer Festbetragsfinanzierung setzt allerdings voraus, dass die Einnahmen- und Ausgabenpositionen des Kosten- und Finanzierungsplanes verlässlich und nachvollziehbar durch die Verwaltung eingeschätzt werden können. Ebenso muss die Zuverlässigkeit des Zuschussnehmers bei der Entscheidung über die Finanzierungsart berücksichtigt werden.

Bisher förderte das Kulturamt in der Regel in Höhe des Fehlbedarfs, der sich aus der Lücke der Summe aller Ausgaben und aller Einnahmen des Trägers für ein bestimmtes Projekt ergibt. Sollten die tatsächlichen Kosten aufgrund von Mehreinnahmen oder Kosteneinsparungen geringer sein als die bewilligte Förderung, so müssen bereits ausgezahlte Fördermittel zurückgezahlt werden.

Die Fehlbedarfsfinanzierung bestraft Projektträger, die gut wirtschaften und erfolgreich in der Drittmittelakquise sind. Daher ist die neue Festbetragsfinanzierung als Regel ein wichtiger Mosaikstein zur Verbesserung der Situation der freien Kulturszene“, sagt Kulturamtsleiterin Barbara Foerster. „Zudem vereinfacht sie die Zuschussabwicklung und verringert den zeitlichen Aufwand, den Künstler und Kreative für die Förderabrechnung einsetzen müssen. So wird mehr Raum für das Entwickeln und Umsetzen von künstlerischen Ideen frei. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Kölner Kulturpolitik, dass sie uns bei diesem bedeutenden Schritt für die freie Kulturszene so einstimmig unterstützt hat, betont Foerster.

Das Kulturfördergesetz NRW, das im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, führt in seinen Richtlinien die Festbetragsfinanzierung als Regel für die Landesförderung ein. Die Stadt Köln nimmt als erste NRW-Kommune diesen Gedanken auf und setzt ihn ab 2016 auch für die städtische Förderung um.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / http://www.stadt-koeln.de

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