Kapitalanlagen nur noch nachhaltig und klimafreundlich

stadt Koeln LogoStadt Köln legt ambitionierte Anlagerichtlinien für Geld- und Kapitalanlagen vor

Die Stadt Köln hat im vergangenen Jahr den Klimanotstand ausgerufen und das Ziel zur Weiterentwicklung Kölns zur "Klimaneutralen Kommune 2050" formuliert. Obwohl Geld- und Kapitalanlagen darauf keinen direkten Einfluss nehmen können, soll dieses Ziel neben den Grundsätzen der Nachhaltigkeit auch hier handlungsleitend sein. Dazu hat jetzt das städtische Finanzdezernat eine ambitionierte Richtlinie für Kapitalanlagen entwickelt und dem Finanzausschuss des Rates zugeleitet. Danach sollen beispielsweise Geldanlagen in Unternehmen der Atomindustrie, Rüstungsgüterindustrie und mit Unternehmenszwecken rund um fossile Energieträger aber auch in Staaten, die nicht das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet haben, künftig nicht mehr vorgenommen werden. Die Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten sollen bei der Anlagepolitik eine besondere Berücksichtigung finden. In der Jahresprogramm-Pressekonferenz mit Oberbürgermeisterin Reker war die Weiterentwicklung der Anlagerichtlinie angekündigt worden.

Die Kämmerei der Stadt Köln und die städtische Zusatzversorgungskasse haben deshalb in den vergangenen Wochen ihre Anlagerichtlinien mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit und insbesondere Klimaschutz weiterentwickelt. Die Weiterentwicklung wurde als Teil des bundesgeförderten Projektes "Klimafreundlich investieren – Kommunales Divestment und Re-Investment" realisiert. Mit der neuen Anlagerichtlinie schafft die Stadt Köln ambitionierte ESG-Kriterien (E wie "Environmental", S wie "Social" und G wie "Governance"), die mit Anforderungen an Sicherheit und Rendite der Anlagen in Einklang gebracht werden. So sollen zukünftig alle Kapitalanlagen des Kölner Kernhaushaltes nach diesen nachhaltigen Kriterien getätigt werden.

Die Richtlinie wurde gemeinsam mit der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) aktualisiert und ist Teil der konkreten Zielsetzungen eines umfassenden kommunalen Klimaschutzes.

Im Ergebnis wurden konkrete Ausschlusskriterien für Unternehmen, Staaten und die seitens der Stadt mandatierte Vermögensverwaltung formuliert. Im Rahmen der Investitionen wird/werden so

Anlagen in unternehmerische Tätigkeiten rund um fossile Energieträger und die Atomindustrie weitgehend ausgeschlossen.
Energieversorger durch Green Bonds in ihrer nachhaltigen Transformation unterstützt.
Investitionen in Handel und Herstellung von Waffen und Rüstungsgütern konsequent ausgeschlossen.
Konkrete Anforderungen an die Unternehmen hinsichtlich des Schutzes von Menschen- und Arbeitnehmerrechten gestellt.
Beim Erwerb von Staatsanleihen unter anderem vorausgesetzt, dass die Staaten das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet haben.
Ich freue mich, dass wir mit der neuen Anlagerichtlinie so schnell ein zukunftsweisendes Regelwerk für nachhaltige Geldanlagen auf den Weg gebracht haben. Natürlich befinden wir uns im Bereich der nachhaltigen Geldanlagen auf einem sehr dynamischen Markt – die Rahmenbedingungen und Standards entwickeln sich laufend weiter. Auch die Stadt Köln wird deshalb ihre Nachhaltigkeitsgrundsätze stetig überprüfen und an diese Dynamik anpassen, so Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert.

Perspektivisch prüft die Stadt deshalb auch die Investition in spezielle Nachhaltigkeitsfonds. Das sind Investmentfonds, die in Ergänzung zu reinen Ausschlusskriterien, gezielt in Wirtschaftssektoren, Unternehmen oder Länder investieren, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen den Klimaschutz unterstützen. Je nach Prüfungsergebnis wird ein Pilotprojekt angestrebt, in dem eine Teilsumme der städtischen Geldanlagen in einem Nachhaltigkeitsfonds angelegt werden könnte.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann

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