Lkw-Durchfahrtverbot in Kraft getreten - Ordnungsamt kontrolliert Einhaltung – Bei Verstoß werden 75 Euro Bußgeld fällig

stadt Koeln LogoAm heutigen Donnerstag, 29. August 2019, hat die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes mit Amtshilfe durch die Polizei Köln Kontrollen des Durchfahrtverbots für Lastkraftwagen (Lkw) ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht vorgenommen. Im Rahmen einer Schwerpunktaktion auf der Rheinuferstraße wurden zwischen 9.30 und 13 Uhr insgesamt 44 Lkw kontrolliert. Dabei wird das Ordnungsamt in 31 Fällen ein Bußgeldverfahren einleiten. 13 Fahrer konnten anhand der Fracht- und Ladepapiere nachweisen, dass sie zu Recht in der Zone unterwegs waren. Das einzelne Bußgeld beträgt 75 Euro. In vier Fällen konnten Fahrer keine gültige Umweltplakette für das Fahrzeug nachweisen. Auf sie kommen weitere Bußgelder zu.

Die Polizei hat bei der gemeinsamen Aktion das Verkehrsgeschehen im Kontrollbereich ebenso in Augenschein genommen. In einem Fall stellte die Polizei fest, dass der Lkw-Fahrer die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert hatte, in einem anderen Fall war der Fahrer ohne die für Lkw vorgeschriebene Fahrerkarte zur Dokumentation von Fahr- und Ruhezeiten unterwegs. Ein Lkw-Fahrer telefonierte während der Fahrt mit einem Mobiltelefon am Ohr. Auffällig wurde auch ein Motorradfahrer, der den Rheinufertunnel ohne eingeschaltetes Licht passierte. Er wurde ebenso von der Polizei herausgewunken. Bei der Kontrolle stellte die Polizei fest, dass er nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und auf ihn wie auf die drei von der Polizei kontrollierten Lkw-Fahrer kommt nun ebenso ein Bußgeldverfahren zu.

Zum Hintergrund: Die Stadt Köln hat ein Durchfahrtverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen für die Innenstadt und Teile von Deutz und Mülheim in Kraft gesetzt und damit eine Maßnahme aus der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln umgesetzt. Das Transitverbot gilt nicht für Lkw, die Ziele innerhalb der Zone ansteuern oder vom dauerhaften Standort innerhalb der Zone starten (Ziel- und Quellverkehr).

Bereits im Jahr 2013 hatte der Verkehrsausschuss der Stadt Köln diesem Konzept zugestimmt, mit der Maßgabe, es bei der nächsten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln umzusetzen. Nach der Novellierung des Luftreinhalteplans im Frühjahr 2019 hat die Stadt Köln die Lkw-Durchfahrtverbotszone zum 22. August 2019 rechtlich verbindlich eingeführt.

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Green City Masterplans Köln, mit dessen Umsetzung die Verwaltung im September 2018 vom Verkehrsausschuss beauftragt wurde, wurden unter die gesamtstädtischen Auswirkungen des Lkw-Durchfahrtverbots modellhaft berechnet. Vier der fünf besonders von hoher Schadstoffbelastung der Luft betroffenen Hotspots liegen in oder unmittelbar vor der Durchfahrtverbotszone. Ergebnis der Modellberechnung ist, dass innerhalb der Zone etwa 620.000 Lkw-Kilometer pro Jahr eingespart werden, was einem Rückgang von 7 bis 8 Prozent der Fahrleistungen schwerer Lkw entspricht. Daher sind an diesen Orten spürbare Reduktionen in der NOx-Belastung zu erwarten. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Anwohner und Anlieger an den Orten mit besonders hoher Schadstoffbelastung ergibt sich daher eine Notwendigkeit zur Umsetzung des Lkw-Durchfahrtverbots.

Dabei ist der Stadt Köln bewusst, dass durch das Transitverbot die Lkw-Fahrleistung im gesamten Stadtgebiet zunimmt. Eine Verlagerung dieser Emissionen aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Allgemeinheit ist dennoch notwendig und sinnvoll. Darüber hinaus dient die Maßnahme der Vermeidung eines allgemeinen Dieselfahrverbots, dass gerade die Allgemeinheit in besonderer Weise treffen würde.

Unter Federführung der Industrie- und Handelskammer Köln wurde vor Beginn der Inkraftsetzung mit Interessensverbänden und Unternehmen ein Runder Tisch zum Durchfahrtverbot initiiert. Bei diesen Gesprächen wurden die unterschiedlichen Positionen erläutert und begründet. Im Ergebnis wurde durch die Stadt Köln die Prüfung zugesagt, ob und unter welchen Bedingungen Ausnahmen vom Durchfahrtverbot möglich sein sollten. Die Unternehmen haben zugesagt, entsprechende Daten und Fakten zu ihren Fahrten und dem Immissionsverhalten der eingesetzten Fahrzeuge zu benennen, da diese Angaben wesentliche Parameter für die zugesagte Prüfung sind.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg

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