Oberbürgermeisterin bekräftigt Kooperation mit der Wohnungswirtschaft - Stadt und Dachverbände erneuern Belegungsvereinbarung für geförderte Wohnungen

henriette rekerAufgrund ihrer Nähe zu den eigenen Wohnanlagen und ihrer jahrelangen Erfahrungen in der Versorgung von Wohnungssuchenden überlässt die Stadt Köln die Belegung öffentlich geförderter Wohnungen den Vermieterinnen und Vermietern. Die Stadt kann die Wohnungsunternehmen dabei kooperierend mit der Vermittlung dringend Wohnungssuchender unterstützen.

Gemeinsam mit der köln ag Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e.V. und dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 ist am heutigen Mittwoch, 2. März 2016, eine neue Belegungsvereinbarung unterzeichnet worden. Das zu unterzeichnende Papier bestätigt eine Belegungssteuerung, die zuletzt 2009 vereinbart wurde und bis 2015 galt. Die Stadt Köln setzt mit der neuen Belegungsvereinbarung weiter auf ein abgestimmtes Belegungsmanagement und bestätigt die gemeinsame Verantwortung in der Wohnversorgung.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker begrüßt den breiten Handlungsspielraum der Wohnungsunternehmen in der Wohnungsbelegung und sieht hierin gleichzeitig einen zusätzlichen Anreiz für mehr Investitionen in den geförderten Wohnungsbau.

Ich freue mich sehr, dass wir den etablierten Weg in der Wohnversorgung gemeinsam mit starken Partnern fortsetzen können. Mit hohem Vertrauen setze ich auch in den nächsten fünf Jahren auf die verantwortungsbewusste Belegung der geförderten Wohnungen,sagt Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

Ich sehe die neue Belegungsvereinbarung gleichzeitig als einen wichtigen Impuls an die Wohnungswirtschaft zu mehr Investitionen in den geförderten Wohnungsbau, der in Köln so dringend benötigt wird. Auch die Flächenbereitstellung und zeitnahe Genehmigungsverfahren sind hier natürlich maßgebliche Faktoren.

Die Köln ag begrüßt die Erneuerung der Belegungsvereinbarung mit der Stadt Köln.

Eine gelebte und bewährte Praxis wird fortgesetzt,

kommentiert Martin Frysch, stellvertretender Vorsitzender der köln ag, die Erneuerung der Belegungsvereinbarung zwischen dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln und den langjährigen Kooperationspartnern, der köln ag und dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein. Auch in den nächsten fünf Jahren überträgt die Stadt Köln die Neu- und Wiederbelegung öffentlich geförderter Wohnungen den Vermieterinnen und Vermietern. Aus Sicht der köln ag, die mit ihren 56 Mitgliedsunternehmen rund 100.000 und damit ein Viertel aller Mietwohnungen in Köln repräsentiert, ein deutliches und positives Signal:

Die direkte Vermietung öffentlich geförderter Wohnungen durch uns als Wohnungsunternehmen hat sich als effizient und passgenau erwiesen. Längere Leerstände werden vermieden, und durch die genaue Kenntnis unserer Bestände sorgen wir für eine ausgeglichene Belegung und damit für stabile Wohnquartiere, so Frysch weiter. Angesichts der hohen Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen auf dem Kölner Markt ein ebenso notwendiges wie sinnvolles Vorgehen. Darüber hinaus ist die erneuerte Belegungsvereinbarung ein zusätzlicher Anreiz, auch weiterhin in den geförderten Wohnungsbau zu investieren.

Wer die Hoheit über die Vermietung hat, ist eher bereit, in den Neubau zu investieren, betont Frysch. Investitionen, die dringend notwendig sind, denn von 2000 bis 2014 ist der Anteil öffentlich geförderter Wohnungen am Kölner Gesamtwohnungsbestand um mehr als fünf Prozent auf nur noch 38.988 Wohnungen zurückgegangen.

Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein dankt dem Amt für Wohnungswesen für die Anstrengungen, mit verschiedenen Maßnahmen die Attraktivität des geförderten Wohnungsbaus herauszustellen.

Nur durch den Einfluss auf die Belegung hat der Vermieter auch die Möglichkeit, besonders den sozialen Gegebenheiten im Objekt Rechnung zu tragen, sagt Konrad Adenauer, Vorstandsvorsitzender des Kölner Haus und Grundbesitzvereins.

Die Schicht der Menschen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, ist sehr vielfältig und bei Weitem keine "Problemschicht" mehr. Menschen mit niedrigem Einkommen, Haushalte mit mehreren Kindern, Alleinerziehende oder ältere Menschen verlangen nach einem entsprechenden Wohnumfeld. Durch die Förderung soll ihnen das ermöglicht werden. Die privaten Vermieter werden sich an dieser Aufgabe im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligen. Die Belegungsvereinbarung ebnet hierzu den Weg, und er Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist froh, dass sie wieder eine Fortsetzung gefunden hat, betont Adenauer.

Auch der Kölner Mieterverein begrüßt die neue Belegungsvereinbarung.

Die im Jahre 2009 getroffene Vereinbarung zwischen den Beteiligten Institutionen und der Stadt Köln hat sich in der Umsetzung als sehr förderlich für alle Betroffenen, insbesondere aber für Mieterinnen und Mieter der Stadt Köln herausgestellt. Den Wohnungsunternehmen wird die Vermietung von öffentlich geförderten Wohnungen auf der Basis dieser Vereinbarung erleichtert, betont Jürgen Becher, Geschäftsführer des Kölner Mietervereins.

Auch die Mieterinnen und Mieter profitieren hiervon, weil es sozusagen ,auf dem kleinen Dienstweg‘ den Vermietern möglich gemacht wird, eigenständig und in eigener Verantwortung öffentlich geförderte Wohnungen an Mieter unmittelbar weiterzuvermieten. Grundvoraussetzung muss natürlich sein, dass die Mietinteressenten einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein nachweisen können.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / http://www.stadt-koeln.de

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