
Wenn ein verletztes Fundtier nachts vom Finder zum Tierarzt zur Notfallversorgung gebracht wird, kommt es oftmals zu Diskussionen um die anfallenden Behandlungskosten. Denn generell gilt: Die rechtzeitige Meldung entscheidet darüber, wer die Kosten trägt. Prinzipiell sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine...
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