Zivilgesellschaftliches Bündnis warnt: EU-Richtlinie zum Schutz vor Einschüchterungsklagen in Gefahr

umweltBerlin, 16. März 2023. Ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus Medien-, Menschenrechts- und weiteren Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften zeigt sich besorgt angesichts der drohenden Verwässerung der geplanten EU-Richtlinie zum Schutz vor Einschüchterungsklagen – in den Worten der Richtlinie: “zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (‘strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung’)”. 

Für solche Klagen hat sich der Begriff “SLAPP” etabliert, „Strategic Lawsuits against Public Participation”: Eine Form des Rechtsmissbrauchs, mit dem Kritiker:innen eingeschüchtert und ihre Kritik aus der Öffentlichkeit verbannt werden soll. Betroffene von SLAPPs sind Einzelpersonen, Medien und Organisationen, die im öffentlichen Interesse auf Missstände hinweisen. Sie werden immer wieder mit langen und zähen Prozessen psychologisch zermürbt, finanziell ruiniert und so an ihrer Arbeit gehindert. 

Die Europäische Kommission hat die europaweit zunehmenden Probleme mit SLAPPs erkannt und April 2022 einen Richtlinienentwurf eingebracht, der SLAPPs eindämmen soll (Anti-SLAPP-Richtlinie). 

Doch nun droht die massive Verwässerung der geplanten Anti-SLAPP-Richtlinie. Denn im jüngsten Kompromissvorschlag des Europäischen Rates wurden entscheidende Schutzmaßnahmen für Betroffene von SLAPPs gestrichen und der Anwendungsbereich der Richtlinie massiv verkürzt. 

Der Kompromissvorschlag verwässert entscheidende Schutzmaßnahmen und beschränkt signifikant den Anwendungsbereich der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verfahrensgarantien, insbesondere durch folgende Änderungen des ursprünglichen Richtlinienentwurfs:     

  • Artikel 4 sowie der zugehörige Erwägungsgrund 22 des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission wurden aus dem Text gestrichen. Nach der dortigen Definition würden "Angelegenheiten mit grenzüberschreitenden Bezügen" auch Fälle der Öffentlichkeitsbeteiligung umfassen, die für mehr als einen Mitgliedstaat relevant sind. Mit dem Vorschlag des EU-Rates würde die Richtlinie keine sachdienlichen Anhaltspunkte für eine harmonisierte Umsetzung in dieser Hinsicht mehr enthalten.
  • "Offensichtlich unbegründet" wird im neuen Erwägungsgrund 13a so eng definiert, dass der vorgeschlagene Mechanismus der vorzeitigen Klageabweisung nutzlos würde. Die meisten missbräuchlichen Klagen werden diese viel zu hohe Schwelle nicht erreichen.
  • Außerdem wurde die Regelung zum Schadensersatz in Artikel 15 gestrichen.

Die im Kompromissvorschlag vorgeschlagenen Mechanismen bewirken keine wesentliche Verbesserung der aktuellen Rechtslage für Opfer von SLAPPS mehr. 

Dies macht die jahrelange Arbeit zahlreicher zivilgesellschaftlicher Akteure im Kampf gegen europaweit zunehmende SLAPPs weitgehend zunichte. Deshalb fordert ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus Medien-, Menschenrechts-, Umweltschutz- und anderen Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften die Bundesregierung auf, gegen den Kompromissvorschlag vorzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass die von der Europäischen Kommission angedachten Schutzmechanismen nicht nivelliert werden. 

Nur so lässt sich das auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung festgehaltene Ziel, “europaweit Maßnahmen gegen Einschränkungen der Freiheitsrechte wie z.B. durch missbräuchliche Klagen (Strategic Lawsuits against Public Participation, SLAPP) zu unterstützen” (Zeilen 4178 - 4180), ernsthaft umsetzen. 

Dies ist eine gemeinsame Pressemeldung der Organisationen Blueprint for Free Speech, FragDenStaat, Rettet den Regenwald, Reporter ohne Grenzen, Umweltinstitut München und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. 

Quelle: www.umweltinstitut.org

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Nachrichten und Doku in Köln

Gemeinsam für Inklusion: TH Köln und


TH KölnTeilhabe als Menschenrecht soll auch in der Stadtentwicklung verwirklicht werden. Daher widmet sich die TH Köln ab Mitte 2024 mit einer neuen Stiftungsprofessur und einem Stiftungsfellowship in Residence der inklusiven Quartiersentwicklung. Dabei ...


weiterlesen...

RONI HORN "Give Me Paradox or Give Me


csm Roni Horn 13 7aa515034eDas Kölner Museum Ludwig zeigt vom 23. März bis 11. August 2024, eine große Werkschau der US- amerikanischen Künstlerin Roni Horn. Der leitende Kurator, Herr Yilmaz Dziewior, konnte sogar Zeichnungen im Atelier der Künstlerin entdecken, die der Öf...


weiterlesen...

Blickwinkel:KUNST – ein Angebot der


BlickwinkelKUNST  ein Angebot der Malteser in der Stadt Köln für TrauerndeDer Malteser Hospizdienst sinnan bietet mit dem Kurs „Blickwinkel:Kunst“ ein Angebot für Trauernde, in dem die Teilnehmenden unter Anleitung und in einer kleinen Gruppe ihrer Trauer künstlerisch Ausdruck verleihen können. An den fünf Abenden des K...


weiterlesen...

Europas größtes Literaturfestival:


lit.COLOGNE Debutpreis1 KalebErdmannHieronymus Ronneper smallZum vierzehnten Mal wurde am Freitagabend (15.03.) in Köln der Debütpreis der lit.COLOGNE verliehen. Nach einer spannenden Veranstaltung mit den drei nominierten Kandidat:innen Kaleb Erdmann, Mirrianne Mahn und Katrin Schumacher hat das Publikum l...


weiterlesen...

Ticketverkauf für gamescom 2024 startet


the heart of gamingTickets für Fach- und Privatbesuchende sind ab sofort exklusiv auf gamescom.global zu kaufen +++ Familien- und Abendtickets stehen zur Verfügung +++ Limitierte Anzahl Wildcards auch im Ticket-Shop erhältlich +++ Mit green tickets den gamescom fore...


weiterlesen...

NEU Yoga Kurs II. 2024 Köln Kalk -


yogalexYoga ist für alle da und kinderleicht zu erlernen. Das einzige was du dazu brauchst, ist eine bequeme Unterlage, ein bisschen Platz und Zeit dafür. Und los gehts!"

Yoga heißt Einheit und Harmonie. Es ist ein ganzheitliches Übungssystem zur Erlangu...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.