Online-Gründung made in Germany – einfach und sicher identifizieren mit Online-Ausweis und Lichtbild über das Portal der Bundesnotarkammer

BVA LogoSeit dem 1. August 2022 kann in Deutschland eine GmbH auch online gegründet werden. Registeranmeldungen sind jetzt ebenfalls digital möglich. Hierfür hat die Bundesnotarkammer ein eigenes Portal nebst Notar-App entwickelt. Das Portal stellt ein Videokonferenzsystem für die Beurkundung bereit. Zudem ermöglicht das Portal die sichere Identifizierung der Beteiligten mit dem Online-Ausweis. 

„Digitalisierung darf nicht zu Lasten von Sicherheit gehen. Daher ist eine zuverlässige Identifizierung auch in der Online-Welt unerlässlich“, betont Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer. „Mit ihrem Portal hat die Bundesnotarkammer Pionierarbeit geleistet. Es kann auch für andere Bereiche Vorbildfunktion haben, weil es die Vorteile des Online-Ausweises mit den Möglichkeiten einer Videokonferenz kombiniert“, meint Klaus Wolter, Leiter der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate im Bundesverwaltungsamt (BVA). 

Wer eine GmbH gründen will, eine Geschäftsführung übernimmt oder die Geschäftsadresse seiner Gesellschaft ändern möchte, muss nicht mehr ins Notarbüro gehen, sondern kann dies bequem auch online erledigen. Denn Beurkundungen zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sowie alle Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sind jetzt auch digital möglich. 

Hierfür hat die Bundesnotarkammer ein zentrales Portal entwickelt. Alle Notarinnen und Notare in Deutschland sind hieran automatisch über ein geschütztes Netzwerk angebunden. Die Bürgerinnen und Bürger können sich über eine Webanwendung oder über die kostenfreie Notar-App registrieren. „Benötigt werden nur ein Laptop oder Tablet, ein Smartphone und ein aktuelles Ausweisdokument“, erklärt Thelen. „Das Verfahren ist damit niederschwellig zugänglich.“ 

Wichtiger Bestandteil des Verfahrens ist eine sichere Identifizierung. „Es muss unbedingt verhindert werden, dass Kriminelle unter falscher Identität Unternehmen in Deutschland gründen. Denn solche Gesellschaften sind das perfekte Instrument für Geldwäsche, Steuerbetrug und sonstige Straftaten“, warnt Thelen. „Daher hat der Gesetzgeber höchste Anforderungen an die Identifizierung im notariellen Online-Verfahren gestellt.“ Es genügt deshalb nicht, dass die Identifizierung durch ein in die Kamera gehaltenes Ausweisdokument erfolgt, wie es zum Beispiel bei Konto- oder Depoteröffnungen üblich ist. Denn ein derartiges sogenanntes Video-Ident-Verfahren hat sich in der Praxis als zu fälschungsanfällig erwiesen. 

Identifiziert wird vielmehr durch den Online-Ausweis im Chip des deutschen Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Darüber hinaus können vergleichbare europäische Identitätsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ verwendet werden. Das Bundesverwaltungsamt hat die Bundesnotarkammer mit einem Organisationszertifikat berechtigt, die Daten aus dem Online-Ausweis auszulesen. 

Zusätzlich wird in einem gesonderten technischen Vorgang das Lichtbild aus dem Chip ausgelesen. Das geht bei Personalausweisen der neuesten Generation, die seit 2. August 2021 ausgegeben werden, sowie bei Reisepässen, elektronischen Aufenthaltstiteln und europäischen Ausweisdokumenten. „Das Auslesen des Lichtbildes aus dem Chip verdeutlicht, dass Notarinnen und Notare ein öffentliches Amt innehaben“, erklärt Thelen. „In Deutschland dürfen dies sonst nur zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden, die der Gesetzgeber ausdrücklich genannt hat: Polizeivollzugsbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder, Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.“ 

Das Auslesen des Lichtbildes ist nur mit Zustimmung der Ausweisinhaberin oder des Ausweisinhabers zulässig und kann entfallen, sofern die Person der Notarin oder dem Notar bekannt ist. Der Abgleich des ausgelesenen Lichtbildes aus dem deutschen oder europäischen Ausweisdokument mit der an der Videokonferenz teilnehmenden Person ermöglicht es den Notarinnen und Notaren, sich von der höchstpersönlichen Mitwirkung der Person an der Beurkundungsverhandlung zu überzeugen.

Die Beurkundung erfolgt in einer Videokonferenz ebenfalls über das System der Bundesnotarkammer. Nach der Identitätsprüfung geht es weiter wie bei einer Präsenzbeurkundung: Die Urkunde wird vorgelesen, offene Fragen werden geklärt und am Ende folgt die Unterzeichnung. Hierbei tritt an die Stelle der Unterschrift eine qualifizierte elektronische Signatur, die das System auf Basis des Ausweisdokuments des für die Beteiligten erstellt. 

„Die Bundesnotarkammer hat ein technisch sehr anspruchsvolles System entwickelt, das höchsten Anforderungen insbesondere bei der Identifizierung genügt“, meint Thelen. „Damit haben wir die Beurkundung rechtssicher in die digitale Welt gebracht.“ Hierzu Wolter: „Es freut uns, dass ein weiterer und wichtiger Anwendungsfall für den Online-Ausweis hinzugekommen ist. Wir hoffen, dass schnell noch mehr folgen. Hierfür könnte auch in anderen Bereichen eine zentrale Plattform wie die der Bundesnotarkammer genutzt werden.“ 

Zum Portal der Bundesnotarkammer für das notarielle Online-Verfahren gelangen Sie mit der Internetadresse www.online-verfahren.notar.de.

Weiterführende Informationen über den Online-Ausweis finden Sie auf www.personalausweisportal.de. Über Anwendungsmöglichkeiten für den Online-Ausweis informiert die Internetseite www.personalausweisportal.de/Anwendungen.

Auskünfte zur Vergabestelle für Berechtigungszertifikate im Bundesverwaltungsamt (BVA) enthält die Internetseite www.bva.bund.de.

 

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Event-Tipp

Kölle Pally: Aftershow-Party mit dem


KöllePally AftershowpartyTicket fürs Gloria gibt’s für 15 Euro 

Köln, 4. April 2024 – Premiere für Köllepally: Am Samstag (6. April 2024) werden acht Prominente ihre Darts-Fähigkeiten im Gloria unter Beweis stellen. Ihnen zur Seite werden acht Dart-Fans stehen, die sich b...


weiterlesen...

05. - 27.04.2024 enclosed space


Einladungskarte Bild Kai RichterUnter dem Label enclosed space präsentieren die ausstellenden Künstler*innen sowie weitere Kolleg*innen in unregelmäßigen Abständen und in wechselnden Zusammensetzungen Ihre Arbeiten.
Sie alle vereint Ihre (Vor-)Liebe für den umschlossenen Raum, ...


weiterlesen...

"Yoga im Alter" in Köln - Buchforst /


Alexander20Meyen20PortraitneuYoga ist für ältere Menschen ein grosses Geschenk. Wer in seinen späteren Lebensjahren Yoga praktiziert, gewinnt nicht nur Gesundheit und Zufriedenheit, sondern auch einen frischen Geist, denn der Yoga öffnet den Blick für das Leben. Man kann nach...


weiterlesen...

5 Jahre Gaffel Lauffreunde: Größte


240411 Gaffel Lauffreunde Gaffel Lemon Foto Philipp Brohl honorarfreiKöln, 11. April 2024 – Die Gaffel Lauffreunde feiern in diesem Jahr ihr fünfjähriges Bestehen. Premiere hatte das gemeinsame Joggen am Rhein am 11. April 2019.

„Seit der Gründung haben wir nicht nur die Laufwege Kölns erkundet, sondern auch gemein...


weiterlesen...

Jetzt noch anmelden! Am Montag, 22.


05 Firmenlauf Koln Anmeldeschluss Larasch GmbHDie Anmeldung für den Firmenlauf Köln am 8. Mai neigt sich dem Ende zu. Begeben Sie sich mit tausenden anderen Läuferinnen und Läufern auf die 5 km lange Laufstrecke und feiern Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen den längsten Feierabend des Jah...


weiterlesen...

Schüleraustausch und Gap Year –


Weltkugel auf in die Welt MesseFernweh: AUF IN DIE WELT-Messe am 20.04.2024 in Köln: Kostenfreie Insider-Informationen zu Schüleraustausch und Gap Year für das Auslandsjahr 2025 und 2026

Schüleraustausch USA und weltweit, High School in den USA, Internat in Kanada, Freiwilligen...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.