Uploadfilter ohne Overblocking - TH Köln veröffentlicht Umsetzungsvorschlag für Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie

TH KölnDie im Juni 2019 in Kraft getretene EU-Urheberrechtsrichtlinie muss bis Juni 2021 in nationales Recht umgewandelt werden. Die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln hat jetzt einen konkreten Umsetzungsvorschlag für den umstrittenen Artikel 17 veröffentlicht. Danach soll den berechtigten Interessen der Kreativschaffenden Rechnung getragen werden, ohne durch eine übermäßige Filterung die Meinungsfreiheit einzuschränken. Der Entwurf sieht vereinfachte Lizenzen vor, eine gesetzliche Erlaubnis von Memes und anderen kreativen Nutzungen sowie besondere Pflichten für Social Media-Plattformen zur Verhinderung von Overblocking.

„Die Reform des EU-Urheberrechts ist europaweit von großen Demonstrationen begleitet worden. Viele Menschen befürchteten aufgrund der neuen Verordnung Zensur und eine Einschränkung der Meinungsfreiheit; insbesondere der Einsatz sogenannter Uploadfilter, die hochgeladene Inhalte automatisch auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen und gegebenenfalls löschen, stand in der Kritik“, beschreibt Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle, die Problemlage.

Der Umsetzungsvorschlag beinhaltet Anpassungen im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, im Verwertungsgesellschaftengesetz, sowie im Telemediengesetz. Im Mittelpunkt stehen dabei Erleichterungen bei der Lizenzierung, damit alle Nutzungen im Internet auch gerecht vergütet werden. „Sinnvoll wäre es, wenn Verwertungsgesellschaften im Namen aller Rechteinhaber einer Kreativbranche sogenannte erweiterte kollektive Lizenzen vergeben könnten und die Lizenzgebühren an die Rechteinhaber ausschütten“, sagt Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht.

Memes gesetzlich erlauben, Uploadfilter bleiben möglich

Ein wichtiger Kritikpunkt der Demonstranten war die Sorge, dass kreative Kommunikations- und Ausdrucksformen wie Memes künftig nicht mehr möglich sein werden und die Meinungsfreiheit damit stark eingeschränkt wird. „Um diese Ängste aufzunehmen und zu entkräften, beinhaltet unser Vorschlag erstmals eine gesetzliche Erlaubnis von Karikaturen, Parodien, Pastiches und Memes, soweit sie bislang nicht bereits unter die freie Benutzung fallen“, sagt Schwartmann.

Kritiker der Urheberrechtsreform erwarten zudem, dass die Betreiber von Social Media- Plattformen aus Sorge vor Bußgeldern ihre Uploadfilter dazu nutzen, prophylaktisch auch legale Inhalte zu löschen – das sogenannte Overblocking. „Uploadfilter haben sich als Mittel gegen Hass und Hetze im Netz und gegen die illegale Weiterverbreitung von aktuellen Blockbuster-Filme oder Live-Übertragungen von Fußballspielen bewährt. Dafür sollen sie auch weiterhin eingesetzt werden können. Die Plattformen müssen nach unserem Vorschlag aber sicherstellen, dass durch Filter keine legalen Inhalte geblockt werden“, so Hentsch. Dazu werden neben einer allgemeinen Pflicht zur Verhinderung von Overblocking auch zahlreiche Sicherungsmechanismen vorgeschlagen wie eine Anmeldung als Trusted Uploader und ein ausführlicher Beschwerdemechanismus mit einer Verpflichtung, legale Inhalte wieder einstellen zu müssen.

Der Vorschlag der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln sollte ursprünglich im Rahmen des 12. Kölner Medienpsymposium im Deutschen Bundestag vorgestellt werden. Wegen der Corona-Schutzmaßnahmen wurde das Symposium verschoben und soll baldmöglichst nachgeholt werden. Der Entwurf wird jedoch schon jetzt öffentlich gemacht, damit er öffentlich diskutiert werden kann und für die anstehende Umsetzung der Richtlinie und den erwarteten Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung steht.

Quelle: www.th-koeln.de

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