Deutschland: Neues BND-Gesetz ermöglicht anlasslose Massenüberwachung

amnesty logoBERLIN, 25.03.2021 – Amnesty International kritisiert das neue BND-Gesetz als unzureichend in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre. Der Bundestag hat heute das neue Gesetz zur Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes verabschiedet. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine bessere Kontrolle des BND gefordert.

Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, sagt dazu:

„Das neue BND-Gesetz wird menschenrechtlichen Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre nicht gerecht und setzt auch die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht hinreichend um. Statt den Bundesnachrichtendienst mit einem grundlegenden Neuentwurf endlich auf soliden Boden zu stellen, schränkt das neue Gesetz die bestehenden Überwachungsbefugnisse kaum ein und erweitert sie an einigen Stellen sogar. So kann der BND künftig durch eine sogenannte ’Eignungsprüfung‘ Telekommunikationsnetze faktisch unbegrenzt überwachen und braucht hierfür nur eine BND-interne Entscheidung – ein Einfallstor für unkontrollierte und anlasslose Massenüberwachung.

Darüber hinaus soll der BND künftig sogenannte Staatstrojaner einsetzen dürfen. Amnesty International hat grundsätzliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit staatlichen Hackings im Aufgabenbereich der Nachrichtendienste. Staatliches Hacking gefährdet außerdem die sichere Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger, wenn Sicherheitslücken – etwa in Betriebssystemen – von staatlichen Behörden ausgenutzt werden, statt sie dem Hersteller zu melden. Die Lücke bleibt in allen Geräten weltweit offen, nicht nur in dem des Überwachungsziels. Das kann unzählige Nutzerinnen und Nutzer gefährden – von der Verwaltungsangestellten über den Wirtschaftsakteur bis hin zu Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern weltweit.“

Quelle: www.amnesty.de

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Kunst und Kultur in Köln

17.05.2024 Frau Wu und Andere Im Fort


IMG 20240311 WA0000Am 17. Mai wird in einem Kölner Fort, dem Fort Paul der Südstadt, gelegen im Volksgarten, eine Gruppenausstellung zu sehen sein, deren besonderes Juwel eine chinesische Künstlerin ist, die vorwiegend mit Wasser arbeitet. Gemeint ist Jiaying Wu, au...


weiterlesen...

VCD kritisiert den Testlauf mit


VCDKöln, den 12. April 2024 Mit Verwunderung wird am kommenden Sonntagnachmittag der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Regionalverband Köln das Spektakel auf der Ost-West-Achse verfolgen, wo ein umstrittener politischer Beschluss umgesetzt werden soll, ...


weiterlesen...

Eis essen und Müll sparen -


ReCiclo MehrwegbecherBergheim, 10. April 2024. Laut einer Untersuchung im Auftrag des WWF wurden im Jahr 2023 etwa 14,6 Milliarden Einwegverpackungen in Deutschland vertrieben. Der Mehrweganteil betrug nur 1,6 Prozent. Wie es anders geht, zeigt der Spezialist für Eisb...


weiterlesen...

Das Kölner Fahrradquiz geht in die 19.


stadt Koeln LogoAb Montag, 15. April 2024, lädt die Stadt wieder alle Kölnerinnen und Kölner ein, ihr Wissen auf dem Gebiet der aktuellen Radverkehrsregeln zu testen. Ziel ist es, die Kenntnisse der Verkehrsregeln zu verbessern. Auch das Verständnis zwischen den ...


weiterlesen...

Impulse für Kölner Veedels-Kneipe:


240409 Klettenberger Hof Biergarten I Foto P. Eismar honorarfreiKöln, 9. April 2024 – Der Klettenberger Hof hat sich über die Jahre als Wohnzimmer für das Veedel etabliert. Hier treffen sich die Sülzer, um zu klönen, die Spiele des 1. FC Köln mit Südkurvenfeeling zu verfolgen oder einfach nur die Geselligkeit ...


weiterlesen...

03.05.- 30.06.24 Gruppenausstellung


Gruppenausstellung1Köln-Ehrenfeld. Unter dem Titel „Die Rückkehr der Lebendigkeit“ präsentieren die Künstler Claudia Cewille, Maryom und Christian Verspay mit NoëLLe, und Petra Mazet sowie Regina Nußbaum vom 3. Mai bis 30. Juni 2024 ihre Installation im Bürgerzentru...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.