Ungarn: EU muss Artikel-7-Verfahren zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit vorantreiben

amnesty logoIm September 2018 reagierte das Europäische Parlament auf die Angriffe der ungarischen Regierung gegen die Grundwerte der EU: Die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten stimmte dafür, ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags einzuleiten. Zwei Jahre später steht es kein bisschen besser um die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn. Amnesty International fordert die EU auf, das Verfahren substanziell voranzubringen. 

BERLIN, 11.09.2020 – Zwei Jahre sind seit der wegweisenden Abstimmung des EU-Parlaments über die Verletzung von Grundwerten der EU in Ungarn vergangen. Die Mehrheit der Abgeordneten sorgte dafür, dass ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags in Gang gesetzt wurde, wie es bereits gegen Polen eingeleitet war. Doch seither kommen weder das Verfahren gegen Ungarn noch das gegen Polen entscheidend voran. Amnesty International verlangt von den EU-Mitgliedsstaaten, zu handeln und die Artikel-7-Verfahren effektiv zu nutzen. Ungarn und Polen sollten rasch zur Achtung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zurückkehren.

„Seit der Entscheidung des EU-Parlaments, das Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn auf den Weg zu bringen, hat sich die Lage in dem EU-Mitgliedsstaat keineswegs verbessert. Im Gegenteil, die ungarische Regierung hat die Kontrolle über Medien und Justiz ausgeweitet, um missliebige Stimmen und Organisationen zu unterdrücken. Die Regierung von Viktor Orbán versucht weiterhin die Zivilgesellschaft als ‚Staatsfeinde‘ darzustellen und erlässt Gesetze, nur um Nichtregierungsorganisationen die Arbeit zu erschweren und finanziell zu schädigen“, sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland.

„Die Verfahren gegen Ungarn und Polen sind bislang nur schleppend vorangegangen. Auch das hat dazu beigetragen, dass sich die Situation in Ungarn und Polen weiter zugespitzt hat. Für die Zukunft einer EU, die auf der Achtung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit beruht, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Artikel-7-Verfahren wirksam genutzt werden“, so Beeko.

„Der Europäische Rat muss nun aktiv werden. Mit der Sitzung des Rates für allgemeine Angelegenheiten am 22. September, bei der die EU-Kommission einen Zwischenbericht zur Diskussion stellen will, besteht die nächste Gelegenheit, das Artikel-7-Verfahren voranzutreiben, um die Menschen in Ungarn und Polen vor der zerstörerischen Politik ihrer Regierungen zu schützen und die Prinzipien der EU und der Menschenrechte zu wahren“, erklärt Beeko.

„Es ist gut, wenn die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft die besondere Möglichkeit nutzt, die laufenden Artikel-7-Verfahren entscheidend voranzubringen. Sie sollte sich dafür einsetzen, dass konkrete Empfehlungen an die Behörden in Ungarn und Polen erarbeitet werden. Die Mitgliedsstaaten können durch das Aussprechen der Empfehlungen unmissverständlich zeigen, dass europäische Werte nicht verhandelbar sind und dass sie an der Seite der ungarischen wie polnischen Zivilgesellschaft stehen, die diese Prinzipien verteidigen“, sagt Beeko.

Über die Artikel-7-Verfahren hinaus spricht sich Amnesty International dafür aus, dass die Instrumente zum Schutz von Rechtsstaatlichkeit in der EU gestärkt und ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat hierzu Pläne vorgelegt: von einem "Rechtsstaatscheck" unter Mitgliedsstaaten bis zum Vorschlag, EU-Fördermittel auszusetzen, wenn Rechtsstaatlichkeitskriterien anhaltend verletzt werden.

Die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament werden schon bald darüber entscheiden, ob Auszahlungen aus dem neuen EU-Budget an die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsstaaten gebunden werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zu Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft davon gesprochen, dass Freiheit und Demokratie das „wichtigste Gut“ Europas seien und unter keinen Umständen eingeschränkt werden dürften. „Jetzt sind alle EU-Mitgliedsstaaten gefordert, für die Einhaltung der EU-Verträge und der EU-Grundrechtecharta Sorge zu tragen“, so Markus N. Beeko.

Hintergrund

Am 12. September 2018 hat das Europäische Parlament den Europäischen Rat mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit aufgefordert, gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags festzustellen, ob Ungarn Gefahr läuft, die Grundwerte der Europäischen Union zu verletzen. Zentrale Bedenken der Abgeordneten betrafen die Unabhängigkeit der Justiz, Meinungsfreiheit, Korruption, Rechte von Minderheiten und die Situation von Migrantinnen und Migranten sowie geflüchteten Menschen.

Im Falle Polens forderte die Europäische Kommission im Dezember 2017 den Rat auf, festzustellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit durch die Republik Polen besteht, angesichts neuer Gesetze in Bezug auf die polnische Justiz durch das polnische Parlament, die „Anlass zu großer Besorgnis“ hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz geben. In einer im März 2018 verabschiedeten Entschließung unterstützte das Europäische Parlament die Bewertung und Forderung der Kommission.

Gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags kann der Rat nach diesen Aufforderungen feststellen, dass in den betreffenden Ländern die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der EU-Werte besteht. Bevor dies geschieht, hören die EU-Minister die Ansichten der nationalen Behörden an. Die EU-Minister haben im September und im Dezember 2019 zwei Anhörungen mit der ungarischen Regierung abgehalten. Die polnischen Behörden haben sich zwischen Juni und Dezember 2018 bei drei Gelegenheiten vor dem Rat verteidigt.

Quelle: www.amnesty.de

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Nachrichten und Doku

ANGA COM 2024: Jetzt anmelden für nur


  • csm ANGA COM 2024 9f5665d3deKongressmesse für Breitband, Fernsehen & Online vom 14. bis 16. Mai 2024 in Köln
  • Jetzt online: Programm der Innovation Stage in Halle 7 mit freiem Zugang für alle Besucher
  • Panels von Accenture, Egon Zehnder und des VATM für alle Messebesucher zugä...

  • weiterlesen...

    Ida Dehmel Kunstpreis der GEDOK 2024


    iris hoppeVerleihung des Kunstpreises an die Künstlerin Iris Hoppe und Ausstellung im Nassauischen Kunstverein in Wiesbaden.

    Der Ida Dehmel-Kunstpreis der GEDOK war 2020 zum 150. Geburtstag der Frauenrechtlerin und Kunstförderin Ida Dehmel (1870-1942) ins L...


    weiterlesen...

    Laufen, Feiern, Feierabend beim 15.


    04 Firmenlauf Koln Rahmenprogramm Larasch GmbHBeim 15. Firmenlauf Köln am Mittwoch, 8. Mai, steht nicht nur das gemeinsame Laufen, sondern auch die Themen Party, Zusammensein und Musik im Mittelpunkt. Ein DJ sorgt schon vor dem Event für gute Stimmung und einer spannungsvollen Atmosphäre. Auf...


    weiterlesen...

    Esports World Cup mit Rekord-Preisgeld


    Life Changing Prize Money 1920x1080Das höchste Preisgeld in der Geschichte des E-Sports ist richtungsweisend für das anstehende Turnier im Sommer und unterstreicht ein globales, umfassendes Engagement für die Zukunft des kompetitiven Gamings

     Innovatives Format zur Krönung eines sp...


    weiterlesen...

    27.04. - 10.11.2024 Chargesheimer


    Chargesheimer Schildergasse Köln vor 1957Am 19. Mai 2024 wäre der Kölner Fotograf Chargesheimer (1924–1971), eigentlich Karl Heinz Hargesheimer, einhundert Jahre alt geworden. Aus diesem Anlass zeigt das Museum Ludwig im Fotoraum eine Auswahl von rund fünfzig seiner Werke. Chargesheimer ...


    weiterlesen...

    Demokratie und Partizipation


    777811 teaser publikation 800Neue Ausgabe des bpb:magazins der Bundeszentrale für politische Bildung // Interview mit Protestforscher Dieter Rucht // Fünf Praxisbeispiele von Politischen Bildnern und Einblicke in den Wahl-O-Mat zur Europawahl // Jetzt kostenlos bestellen unte...


    weiterlesen...
    @2022 lebeART / MC-proMedia
    toTop

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.