Aufbruch Fahrrad: Landtag NRW beschließt Radgesetz

radkommDer Landtag NRW trifft heute, den 18.12. 2019 zusammen, um ein Radgesetz für NRW noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Ein voller Erfolg für die Volksinitiative Aufbruch Fahrrad: Im Entschließungsantrag des Verkehrsausschusses vom 22. November wurden die neun Forderungen der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad aufgenommen.

Mittlerweile gibt es 20 Radentscheide. In NRW sind es bereits fünf Radentscheide – und es werden mit Blick auf die Kommunalwahlen im kommenden Jahr noch mehr werden. Zählt man alle bisherigen Radentscheide zusammen, so haben bereits mehr als 600.000 Menschen für eine neue Verkehrspolitik unterschrieben.

„Die Radentscheidbewegung ist nicht mehr zu stoppen! Noch nie gab es ein Radverkehrsgesetz in einem Flächenland wie NRW. Bisher hat nur Berlin ein Radgesetz.“, so Dr. Ute Symanski, Vorsitzende von RADKOMM e.V., Initiatorin und Vertrauensperson für die Volksinitiative. Und noch ein Novum: Noch nie hat eine Frau eine solche Initiative offiziell eingereicht. Ute Symanski wird morgen nachmittag vor Ort sein und für Interviews zur Verfügung stehen.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung hatte „Aufbruch Fahrrad“ jüngst eine der wichtigsten zivilgesellschaftlichen Mobilitätsinitiativen in NRW genannt. Rund 207.000 Menschen in ganz NRW hatten im Rahmen der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad für den massiven Ausbau der Fahrradmobilität im Land unterschrieben. Ein breites Aktionsbündnis von 215 Vereinen und zivilgesellschaftlichen Akteuren hatte die Volksinitiative getragen. Aufbruch Fahrrad stellt neun Forderungen zur Förderung des Radverkehrs auf, damit bis 2015 der Radverkehrsanteil in NRW auf 25% ansteigt – von derzeit ca. 8%. www.aufbruch-fahrrad.de.

Entschließungsantrag: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-7950.pdf

Quelle: www.radkomm.de

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

Drucken E-Mail

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.