Leitartikel im POLIZEISPIEGEL "Mal wieder nichts getan"

csm Hinrichsen 150921 53 4215a1553dNach einer von forsa für den dbb durchgeführten Umfrage halten 61 Prozent der Befragten den Staat bei der Erfüllung seiner Aufgaben überfordert. Ich glaube sogar - obwohl ich nicht befragt wurde – dass diese Zahl wohl eher nach oben als nach unten tendiert. Ein Nichtstun der Großen Koalition in einem spannenden Thema könnte jetzt dazu führen, dass Straftäter frei kommen, weil ihre Aussagen und Geständnisse nicht verwertbar sind, schreibt Michael Hinrichsen, stellvertretender DPolG Bundesvorsitzender, im neuen POLIZEISPIEGEL.

Die EU hat mit einer Richtlinie (2016/1919 vom 26. Oktober 2016) den Mitgliedsstaaten aufgetragen Neuregelungen bzgl. der „notwendigen Verteidigung Beschuldigter im Strafverfahren“ bis zum 25. Mai 2019 in nationales Recht umzusetzen. Natürlich hat Deutschland es in zweieinhalb Jahren nicht geschafft, über das Entwurfsstadium hinaus eine entsprechende Regelung in der Strafprozessordnung zu schaffen. Deshalb gilt die EU-Regelung jetzt direkt.

Wieder einmal riskiert es Deutschland, in Brüssel wegen einer Vertragsverletzung durch zu späte Umsetzung verklagt zu werden, was dann im Vertragsverletzungsverfahren dazu führt, dass man Geld zahlen muss. Früher hätte ich hier noch geäußert, dass solche Verfahren zudem zu einem Reputationsverlust für Deutschland führen würden. Aber da wird vermutlich ein Verfahren mehr oder weniger auch keine Rolle mehr spielen. Den Anspruch auf eine „Vorreiterrolle“ hat Deutschland schon lange aufgegeben...

Weil aber der Bund nichts tut, haben die ersten Bundesländer reagiert und eigene (vorläufige) Regelungen geschaffen. Andere warten ab und gehen dabei das Risiko ein, dass die Ermittlungstätigkeit ihrer Polizei schon bevor sie begonnen hat „unrechtmäßig“ und von Anwälten durch juristische Tricks kaputt gemacht wird nur weil bei Aussagen kein Anwalt dabei war.

Den vollständigen Leitartikel lesen Sie im POLIZEISPIEGEL 09/2019

Quelle: https://www.dpolg.de
Foto: Windmüller

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