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Formlose Anträge auf Briefwahl: So sieht das Verfahren aus - Kontaktaufnahme bei fehlenden Angaben

stadt Koeln LogoMit der Pressemitteilung 1174 vom Dienstag, 18. August 2015, hat die Stadt Köln darauf hingewiesen, dass die von der Köln SPD in viele Haushalte verteilten Wurfsendungen mit angefügten Briefwahl-Antrag nicht von der Stadt Köln herausgegeben wurden und nicht mit der offiziellen Wahlbenachrichtigung der Stadt Köln zu verwechseln sind. Trotzdem sind etliche Bürgeranfragen bei der Wahlorganisation der Stadt Köln eingegangen. Deshalb stellt die Stadt Köln klar, wie sie mit eingehenden formlosen Anträgen auf Briefwahl verfährt.

1. Nach der Kommunalwahlordnung für Nordrhein-Westfalen kann ein Wahlschein für die Briefwahl schriftlich oder mündlich durch persönliche Vorsprache beantragt werden. Dies kann schriftlich per Brief, Postkarte, Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder als sonstiges dokumentierbares Schreiben geschehen. Ein Telefonanruf ist hingegen nicht ausreichend. Der Antragsteller muss dabei Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben.

2. Die Briefwahlanträge aus der SPD-Wurfsendung werden wie alle anderen formlosen Anträge bearbeitet, wenn sie den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen und die genannten erforderlichen Angaben enthalten.

3. Fehlen Angaben, nimmt die Wahlorganisation regelmäßig Kontakt mit den Antragstellern auf. Auch wenn der formlose Antrag keinen Hinweis enthält, ob der oder die Wahlberechtigte mit dem Briefwahlantrag zugleich auch den Antrag auf Unterlagen für die Stichwahl stellt, wird der Antragsteller von der Wahlorganisation kontaktiert, um den Wählerwillen festzustellen.

4. Grundsätzlich können die eingehenden Anträge aus der SPD-Wurfsendung wie alle anderen formlosen Anträge nicht maschinell verarbeitet werden. Durch die Verarbeitung per Hand verlängert sich die Bearbeitungsdauer, so dass sich die Zustellung der Briefwahlunterlagen eventuell verzögern kann.
Alternativ besteht für alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, bei den neun Bürgerämtern und direkt bei der Wahlorganisation in Köln-Kalk von der Direktwahl Gebrauch zu machen. Dabei erscheinen die Wahlberechtigten persönlich und können bei Vorlage ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses direkt wählen.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Gregor Timmer / http://www.stadt-koeln.de/