Oberbürgermeisterin Reker und Stadtdirektorin Blome zum 11.11.2021

stadt Koeln LogoEinsatzbilanz des Ordnungsamtes der Stadt Köln zum Sessionsauftakt

Zur Entscheidung, Karneval – unter Auflagen – zuzulassen, sagt Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

Wir haben uns die Entscheidung zum 11.11. nicht leichtgemacht. Genau wie die Veranstalter und vielen Gastronomen, die sich viele Gedanken gemacht haben, ob sie öffnen und eine Veranstaltung durchführen. Letztendlich haben wir uns dazu entschlossen, die Rahmenbedingungen für den 11.11. so zu setzen, wie wir es getan haben, weil wir eben in einer ganz anderen Situation sind, als vor einem Jahr. Heute haben wir einen Impfstoff und viele haben sich bereits impfen lassen oder sind genesen. Daher war es richtig, dass wir auf die großen Veranstaltungsflächen auch nur Geimpfte und Genesene zugelassen haben und auch nur sie Zutritt in die Kneipen bekamen. Nur so war es möglich, das Geschehen zu steuern. Den Menschen wurde immer versprochen, dass wenn sie geimpft sind, bekommen sie Schritt für Schritt ihr normales Leben zurück. Dazu gehört es eben auch, das Brauchtum in Köln zu feiern. Wenn wir auch Geimpften und Genesenen das Feiern verbieten würden, hätte das negative Auswirkungen auf die Akzeptanz der Impfkampagne. Als Stadt ist es unsere Aufgabe die Rahmenbedingungen zu setzen. Letztlich muss dann jeder und jede für sich entscheiden ob er oder sie feiern gehen möchte oder nicht.

Stadtdirektorin Andrea Blome:

Nach einer ersten Einschätzung sind unsere Konzepte für den 11.11. weitgehend aufgegangen. Wir werden am kommenden Montag im Rahmen einer Sondersitzung des Krisenstabes gemeinsam mit der Polizei und weiteren Akteuren analysieren und beraten was weniger gut und was besonders gut funktioniert hat, damit wir für den Straßenkarneval in einigen Monaten nachsteuern können.

Ein Verbot von Karnevalsveranstaltungen für alle wäre nicht verhältnismäßig gewesen, es hätte voraussichtlich auch nicht das Einvernehmen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) gefunden und wäre aller Wahrscheinlichkeit nach gerichtlich gekippt worden.

Zum einen wäre es fraglich gewesen, ob ein Feierverbot für Geimpfte und Genesene erforderlich gewesen wäre. Das setzte den Nachweis voraus, dass 2G zur Pandemiebekämpfung im gegenwärtigen Stadium ungeeignet sei. Das MAGS und die Gerichte hätten immer argumentieren können, dass 2G das "mildere Mittel" sei. Zum anderen wären die Grundrechte der Geimpften und Genesenen und die Rechte der Gastronomen am „eingerichteten und ausgeübten“ Gewerbebetrieb zu berücksichtigen.

Die Geimpften, da sie sich häufig im Vertrauen auf größere Freiheiten haben impfen lassen, haben ein schutzwürdiges Interesse daran, nur mit den unverzichtbaren Einschränkungen belastet zu werden.

Einsatzbilanz

Bereits seit dem frühen Donnerstagmorgen bis in die Nacht zum Freitag waren die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes im Einsatz.

Einsatzgebiet Zülpicher Viertel:
Die meisten Einsätze und Maßnahmen führte der Ordnungsdienst im Bereich rund um das Zülpicher Viertel. Allein dort wurden 166 Wildpinkler verwarnt.

CoronaSchVO
22 Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW stellten die Ermittler dort fest. 24 Gaststätten wurden mit Blick auf den Infektionsschutz kontrolliert, neun Betriebe erwartet ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit drohendem Bußgeld. Beispielsweise fehlten Hygienemaßnahmen. Zehn Verstöße wurden wegen fehlender medizinischer Maske in Fahrzeugen oder Anlagen des ÖPNV registriert.

Weitere Maßnahmen
Im Zülpicher Viertel wurden 32 weitere Gewerbebetriebe überprüft, ohne besondere Vorkommnisse. Ferner führten die Einsatzkräfte 161 Präventivgespräche mit Jugendlichen. In 13 Fällen mussten zum Jugendschutz Minderjährige Alkohol oder Tabak freiwillig aufgeben oder dieser wurde sichergestellt. 52 Ansprachen erfolgten wegen des Glasverbotes, in 31 Fällen mussten Feiernde ihre Getränke umfüllen oder die Glasbehälter wurden durch die Einsatzkräfte abgenommen. Die Mitarbeitenden kümmerten sich um 16 hilflose Personen. 21 weitere Maßnahmen mussten wegen Verstößen gegen die Kölner Stadt-Ordnung geführt werden, vor allem wegen Außenbeschallung durch Musikboxen im öffentlichen Raum.

Auch mehrere Ruhestörungen im Viertel wurden geahndet. Bedeutendster Einsatz war die Auflösung einer Party an der Dasselstraße. Kräfte des Ordnungsdienstes wurden dort gegen 22.25 Uhr zu einer Ruhestörung gerufen. Im Obergeschoss eines Hauses stellten sie erheblichen Lärm durch eine Party fest. Bei Eintreffen wurden die Kräfte mit Flaschen beworfen. Die Mitarbeitenden zogen sich zurück und baten die Bereitschaftspolizei um Unterstützung. Gemeinsam wurde die Party dann aufgelöst und die Wohnung geräumt. 69 Personen hatten in der Wohnung lautstark gefeiert. Die verantwortliche Person erwartet ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren samt drohendem Bußgeld.

Verkehrsüberwachung
Für einen reibungslosen Ablauf waren bereits ab 6 Uhr Mitarbeitende des Verkehrsdienstes der Stadt Köln in den frühzeitig ausgeschilderten Halteverbotszonen unterwegs: Im Bereich Kwartier Latäng und Severinsviertel mussten 23 Autos abgeschleppt werden, in 78 Fällen wurde gegenunzulässig abgestellte Fahrzeuge ein Verwarngeld.

Einsatzgebiet Altstadt
Im Einsatzgebiet Altstadt verlief der Sessions-Auftakt ruhiger als im Kwartier Latäng. 15 Wildpinkler wurden durch die Außendienstkräfte erwischt.

CoronaSchVO
Mit Blick auf den Infektionsschutz wurden 42 Gaststätten kontrolliert. In einem Betrieb stellten die Ermittler zwei Gäste ohne Nachweis fest, Betrieb und Feiernde erwartet ein Bußgeldverfahren. In Einzelhandel, ÖPNV und Gaststätten wurden ferner weitere 14 Infektionsschutz-Verstöße registriert (fehlende medizinische Maske, fehlende Hygienemaßnahmen).

Weitere Maßnahmen
In der Altstadt kontrollierten die Mitarbeitenden 31 Gewerbebetriebe und führten 31 Präventivgespräche mit Jugendlichen. In 13 Fällen mussten Minderjährige Tabak oder Alkohol aufgeben bzw. dieser wurde sichergestellt. 29 Ansprachen erfolgten wegen des Glasverbotes, achtmal wurden Getränke umgefüllt oder Glasflaschen abgenommen.

Auf Grundlage der Kölner Stadt-Ordnung mussten dort 17 Maßnahmen geführt werden (darunter Beschallung durch Musikboxen im öffentlichen Raum, aggressives Betteln).

Verkehrsüberwachung
Im Bereich Altstadt musste die Verkehrsüberwachung neun Wagen sicherstellen und 54 Verwarngelder verhängen.

Rettungsdienst-Bilanz Altstadt und Zülpicher Viertel

In der Altstadt haben die Hilfsorganisationen/Sanitätsdienste 103 und im Zülpicher Viertel 187 Hilfeleistungen erbracht. Für insgesamt 38 Patient*innen davon wurde zur weiteren Behandlung der Rettungsdienst gerufen. Diese Zahlen sind geringer als die in den Jahren zuvor.

Einsätze im Stadtgebiet
Die Einsatzzahlen außerhalb der beiden Bereiche Altstadt und Kwartier Latäng waren gering. Auch außerhalb des Karnevals-Geschehen gab es im Stadtgebiet laut Ordnungsdienst keine besonderen Lagen.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitRobert Baumanns

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